Warten auf EuGH-Urteil

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Der Luxemburger Staat gibt zurzeit knapp 90 Millionen für Studienbeihilfen aus. Bald könnten es wesentlich mehr sein. Alles hängt vom EuGH-Urteil ab. Premier Juncker hat Änderungen angekündigt.

Am Mittwoch sprach Jean-Claude Juncker in seiner Rede auch über das noch ausstehende EuGH-Urteil zu den Studienbörsen. Die Regelung werde dem Urteil entsprechend umgeändert. In den nächsten Wochen wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) das Datum bekannt geben, an dem das Urteil zu den Studienbeihilfen gefällt wird, so die Curia des EuGH auf Nachfrage von Tageblatt.lu.

Vieles steht auf dem Spiel. Wird die Regelung zugunsten der Beihilfen für Kinder von Grenzgängern gefällt, wäre laut Hochschulminister François Biltgen das ganze Programm für Studienbeihilfen in Luxemburg in Gefahr. Die Staatsausgaben könnten sich demnach von aktuell knapp 90 auf über 200 Millionen Euro belaufen.

Studienbeihilfen

Ende November 2012 wurden die verschiedenen Rechtsvertreter beim Europäischen Gerichtshof EuGH vorstellig. Dabei ging es um das Dossier „Studienbeihilfen“ und die Residenzklausel für Grenzgänger.

Fünf nicht-wohnhafte Studenten hatten Klage gegen den Staat Luxemburg geführt, weil das Gesetz vom 26. Juli 2010 es ihnen als Kinder von Grenzgängern, die in Luxemburg arbeiten, untersagt, Studienbeihilfen zu beziehen.

Residenzklausel

Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Mengozzi am 7. Februar 2013, kann Luxemburg die Zahlung der Studienbeihilfe an Kinder von Grenzgängern an die Wohnklausel knüpfen. Allerdings müsse die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Der Generalanwalt erinnert in seinem Schlussantrag daran, dass die luxemburgische Regierung sagte, es handele sich um eine soziale Vergünstigung. Und bei solchen Maßnahmen dürfe es zu keiner ungleichen Behandlung kommen. Bei der Residenzklausel handele es sich aber um eine „indirekte Diskriminierung“. Sie müsse gerechtfertigt werden und geeignet sein, die Verwirklichung eines Ziels zu gewährleisten.

Nicht bindend

Die Schlussfolgerungen des Generalanwalts des EU-Gerichtshofes sind nicht verbindlich. Sie sollen eine Lösung darstellen. Nachdem sich die Richter beraten haben, wird ein Urteil gefällt. Das Datum der Urteilsverkündung wird in den nächsten Wochen bekannt gegeben.

Seit dem 1. Oktober 2010 bekommen nur in Luxemburg angemeldete Studenten Börsen und zinsverbilligte Studiendarlehen. Voraussetzung ist, dass der Student mindestens über fünf Jahre hinweg einen Wohnsitz in Luxemburg hat. Das heißt, die Kinder von Grenzgängern und ausländische Studenten bekommen keine finanzielle Hilfe mehr. Etwa 700 Eltern von Studenten, die im Ausland leben aber in Luxemburg arbeiten, reichten beim Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Luxemburger Regierung bislang Klage ein.

Die Studienbeihilfe war in der Vergangenheit immer wieder heftig von den Gewerkschaften kritisiert worden.