Villeroy & Boch muss Millionenstrafe zahlen

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Ein Kartell hat jahrelang Preise für Wasserhähne, Toiletten, Duschen abgesprochen. 2010 flog alles auf – nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Es bleibt bei den Strafen.

Verbraucher in Europa haben jahrelang zu viel für Duschen, Wasserhähne und andere Sanitärprodukte bezahlt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Donnerstag in letzter Instanz die Klagen mehrerer an einem Badezimmer-Kartell beteiligten Unternehmen in weiten Teilen zurück.

Die Firma Villeroy & Boch muss nun mit 71,5 Millionen Euro eine der höchsten Strafen zahlen. Das Unternehmen hat seinen Sitz im saarländischen Mettlach. Den Unternehmen Grohe und Firma Ideal Standard wurde die Strafe um ein Drittel erlassen, weil beide mit der Kommission kooperierten.

Betrug von 1992 bis 2004

Die EU-Kommission hatte das Kartell im Sommer 2010 auffliegen lassen und eine Geldbuße von insgesamt 622 Millionen Euro gegen 17 Firmen verhängt. Sie hatten demnach ihre Verkaufspreise während verschiedener Zeiträume in den Jahren 1992 bis 2004 abgesprochen und künstlich hochgehalten.

Mehrere Unternehmen hatten beim EU-Gericht Klage gegen den Beschluss der Kommission eingelegt. Dieses bestätigte jedoch bereits 2013 einen Großteil der Strafen. Daraufhin wandten sich die Kartellbeteiligten an den Europäischen Gerichtshof.

Wie sollen die Mauscheleien abgelaufen sein?

„Das Kartell kann als wohlorganisiertes Kartell gelten“, sagte der damalige Wettbewerbskommissar, Joaquín Almunia, 2010. Firmenvertreter sollen sich in verschiedenen Konstellationen mehr als 250 Mal getroffen haben. Dabei seien Preiserhöhungen, Mindestpreise sowie Rabatte festgesetzt und vertrauliche Informationen ausgetauscht worden.

Was unternahm die Kommission?

„Dieses Kartell hat den Bau- und Handwerksfirmen ebenso wie vielen Verbrauchern geschadet“, sagte Almunia damals – und empfahl den Geschädigten, die Firmen zu verklagen. Die Kommission selbst verhängte Geldbußen über insgesamt 622 Millionen Euro. Aufgeflogen war das Kartell wohl aufgrund von Hinweisen der US-Firma Masco. Diese habe „als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt“, teilte die Kommission 2010 mit – und erließ den Amerikanern die komplette Strafe.

Wie setzt sich die Höhe der Geldbußen zusammen?

Die EU sieht je nach Schwere und Länge des Kartells Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes vor. In diesem Fall blieben die Beträge aber weit darunter. Grund dafür war die Wirtschaftskrise, in der die Kommission Rücksicht auf die schwierige Lage vieler Firmen nahm. „Es geht in der Wettbewerbspolitik nicht darum, Unternehmen den Todesstoß zu versetzen“, sagte Almunia.

Warum wurde der Fall nochmals aufgerollt?

Viele Firmen bestritten die Existenz des Kartells – und legten Widerspruch gegen die Entscheidung der EU-Kommission ein. Eine Sprecherin von Villeroy & Boch sagte, die Preisabsprachen habe es nie gegeben. Das EU-Gericht bestätigte 2013 jedoch einen Großteil der Geldbußen. Deshalb wandten sich die mutmaßlichen Kartellsünder an die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof. Das EuGH-Urteil hat nun einen Schlusspunkt gesetzt. Für die allermeisten Unternehmen bleibt es bei den verhängten Strafen.