Ungleicher Lohn gilt als Gesetzesbruch

Ungleicher Lohn gilt als Gesetzesbruch
(Wolfgang Kumm/ dpa)

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Seitdem das neue Gesetz zur Chancengleichheit verabschiedet wurde, gilt eine Lohnabweichung zwischen Mann und Frau, die sich jedoch in der gleichen beruflichen Position befinden, als gesetzeswidrig.

Im April 2014 startete die Regierung einen Aktionsplan zur Chancengleichheit zwischen Mann und Frau. Dieser soll bis 2018 laufen.

Zahlreiche Zielsetzungen des Aktionsplans könnten ohne eine Gesetzgebung umgesetzt werden, erläutern Chancengleichheitsministerin Lydia Mutsch und Beschäftigungsminister Nicola Schmit.

Gesetzlicher Rahmen

Allerdings benötigen einige Umsetzungen des Plans einen gesetzlichen Rahmen, hierzu zählt unter anderem das Ziel, dass es keine Lohnunterschiede mehr zwischen Männern und Frauen in der gleichen Position gibt.

Um dies umsetzen zu können wurde im Dezember 2015 ein neues Gesetz verabschiede. Dieses fixiert unter anderem auch eine Quote, innerhalb der Politik, für die parlamentarischen sowie die europäischen Wahlen. Mit der Quote soll ein Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen auf den Wahllisten geschaffen werden.

Neue Software

Der gleiche Gesetzestext bezieht sich auch auf die ungleiche Entlohnung zwischen Männern und Frauen. Einem Arbeitgeber droht eine Strafe, wenn ein Gehaltsunterschied zwischen beiden Geschlechtern sich nicht mehr mit objektiven Beweggründen erklären lässt und klar ist, dass sich die ungleich Bezahlung auf die Geschlechtszugehörigkeit bezieht, erläutern Lydia Mutsch und Nicolas Schmit.

In diesem Zusammenhang verweisen beide Minister auf die Software «Logib-Lux». Anhand dieser Software können Betriebe sich über ihre aktuelle Lohnstruktur informieren und herausfinden wo die Ursachen für Gehaltsunterschiede liegen.
Ein Nachweis darüber, dass ein Unternehmen die Software «Logib-Lux» nutzt, soll von nun an ein Kriterium sein um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, teilen Lydia Mutsch und Nicolas Schmit mit.