Whistleblower Halet gibt nicht klein bei

Whistleblower Halet gibt nicht klein bei
(AFP/Aurore Belot)

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LuxLeaks-Whistleblower Raphaël Halet zieht vor die Cour de Cassation.

Raphaël Halet wurde bereits zweimal verurteilt. In einem ersten Verfahren verhängte das Gericht eine Strafe von neun Monaten Gefängnis auf Bewährung. Das Berufungsgericht revidierte die Strafe schließlich auf 1.000 Euro Geldstrafe. Halet will jedoch nicht aufgeben und kündigte am Mittwoch an vor die Cour de Cassation zu ziehen.

Vor rund einer Woche bereits hatte der andere Whistleblower in der Affaire – Antoine Deltour – den gleichen Schritt angekündigt. Medienberichten zufolge wolle Halet „kohärent Handeln“, im Hinblick auch seine Entscheidung von 2012, als er sich dafür entschied die „illegalen Steuerfluchtpraktiken offenzulegen, ausgeführt von einem Gründungsmitglied der Europäischen Union und einem Steuerberatungsbüro dessen Klienten Multinationale Konzerne sind“. Gemeint sind natürlich Luxemburg und PwC.

Ethik und Legalität

Deltour und Halet hatten Dokumente ihres früheren Arbeitgebers an ein Konsortium investigativer Journalisten übergeben deren Veröffentlichung 2014 die Vorgehensweise der Steuervorbescheide (Tax Rulings) ins Rampenlicht stellte. Im Nachhinein wurde viel über deren Ethik und Legalität diskutiert.

Die Cour de Cassation ist die letzte Gerichtsinstanz die Halet und Deltour in Luxemburg bemühen können. Danach müssten sie vor das Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.