Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben

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Die obligatorische Stallpflicht für Geflügeltiere (Hühner, Enten, Gänse u.ä.) wird ab dem 1. April aufgehoben. Das gab das luxemburgische Landwirtschaftsministerium am Dienstag bekannt.

Aufgrund der Tatsache, dass seit der obligatorischen Einstallung im November 2016 kein Fall von Vogelgrippe in Luxemburg festgestellt wurde, kann die obligatorische Stallpflicht ab 1. April 2017 aufgehoben werden. Die vor Wildvögeln ungeschützte Fütterung und Tränkung bleiben allerdings weiterhin untersagt.

Im März wurden die ersten Fälle der Seuche H5N1 in den angrenzenden deutschen Regionen um Trier und im Saarland entdeckt. „In Luxemburg ist aber bisher noch kein Fall aufgetaucht“ erklärte Dr. Félix Wildschutz von der Veterinärinspektion auf Nachfrage. Darüber hinaus betonte Wildschutz, dass ebenfalls noch keine Fälle bekannt seien, wo das Virus sich auf den Menschen übertragen hat.

Wie eine normale Grippe

Die Symptome seien ähnlich wie bei einer normalen Grippe. Für Menschen sei das Virus nicht lebensbedrohlich, erklärte der Experte. Ansteckungsgefahr bestünde auch nur beim direkten Kontakt mit den Tieren, nicht durch den Verzehr von Eiern oder Geflügelfleisch.

Angesichts des Auftauchens der Vogelgrippe vom Typ H5N8 in der Region Trier und der weiteren Ausbreitung der Seuche, die sowohl Zuchtbetriebe als auch die Wildbestände befällt, hatte das Landwirtschaftsministerium diesen Monat noch einmal an die seit November bestehenden Einstallungsvorschriften erinnert.

Anormale Todesfälle von Vögeln und Geflügel seien dennoch unverzüglich bei der Veterinärverwaltung zu melden unter der E-mail: info@asv.etat.lu, oder telefonisch unter (+352) 247-82539.