Staat bezahlt 103 Mitarbeiter des „Haff“

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In einer parlamentarischen Anfrage wollten Abgeordnete von "déi Lénk" wissen, inwiefern der großherzogliche Hof die privaten und die offiziellen Ausgaben buchhalterisch trennt.

Die Finanzen des großherzoglichen Hofes interessieren offensichtlich die Linke. In einer parlamentarischen Anfrage an Staatsminister Bettel und an Finanzminister Gramegna wollten die Abgeordneten David Wagner und Marc Baum unter anderem wissen, inwiefern der großherzogliche Hof die privaten und die offiziellen Ausgaben buchhalterisch trennt.

Eine weitere Frage bezog sich auf die staatlichen Buchhaltungsregeln, die Abgeordneten von „déi Lénk“ fragten nach, ob der Hof sich denn an diese halten würden. Auch eine Liste des Personals wurde nach den jüngsten Wechseln von den Parlamentariern angefordert und schließlich wollten die beiden wissen, ob der Staat Einfluss auf die Finanzen ausüben wolle.
In ihrer Antwort gingen die Regierungsmitglieder auf die Regeln ein, die seit 2002 eine buchhalterische Trennung der privaten und offiziellen Gelder vorsehen. Der Staat beteilige sich lediglich an den offiziellen Missionen des Großherzogs, heißt es.

Staatliche Kontrolle

Die laufenden Kosten, so Bettel und Gramegna, würden regelmäßig an die Indextabelle angepasst, die entsprechende Summe für das Jahr 2016 belaufe sich laut Haushalt auf 615.280 Euro. Die Ausgaben des Hofes würden den staatlichen Regeln entsprechend (Gesetz vom 8. Juni 1999) kontrolliert und analysiert. Der Text besagt unter anderem, dass die Ausgaben des Staates für die dafür vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden müssen.

Das oben genannte Gesetz sehe auch eine Finanzkontrolle vor. Der Kontrolleur habe denn auch die Aufgabe, die Gelder, die im Rahmen des Haushaltes an den Hof überwiesen werden, zu überwachen. Allerdings habe er nicht die Aufgabe, die direkten Ausgaben des Hofes zu kontrollieren.Was den Einfluss des Staates auf die Verwaltung der Finanzen des Hofes betrifft, so unterstreichen die Minister, dass die Finanzverbindungen mit dem Hof, ebenso wie mit anderen Institutionen in zwei Etappen ablaufen würden.

23 Freigestellte und 80,5 Bedienstete

Im Rahmen der jährlichen Haushaltsprozedur würden die finanziellen Vorschläge des Großherzogs detailliert von den staatlichen Diensten analysiert, um sie in den verschiedenen Haushaltsposten einschreiben zu können. Nach dem Haushaltsabschluss lege der Hof dann die Abrechnung der Personalkosten vor. Hierbei würden die Ausgaben im Detail mit den Ankündigungen sprich mit dem Haushaltsprojekt verglichen.
Die Entwicklung des Personals des großherzoglichen Hofes würde regelmäßig zwischen dem Hofmarschall und dem Staatsminister besprochen, heißt es weiter.

Schließlich fügten die Regierungsmitglieder eine Liste jenes Personals bei, das über den Staatshaushalt finanziert wird, weil sie offizielle Funktionen ausüben.

Da sind zum einen 23 Mitarbeiter, die von anderen Verwaltungen für den Hof freigestellt werden: fünf Soldaten, fünf Polizisten, zehn Mitarbeiter der „Bâtiments publics“ und drei Mitarbeiter der „Administration gouvernementale“. Zum anderen ist auf der Liste reines Personal des Hofes zu finden; immerhin 80,5 Stellen. Neben einem Sekretär und drei Beratern sind auf dieser Liste ein Presse-Attaché, ein Konservator, 14 Sekretäre/Sekretärinnen, 24 „Agents de charge“, zehn Kammerdiener, sieben Fahrer, vier Handwerker, drei Köche, fünf Gärtner und fünf sogenannte „Régisseurs“ zu finden.