Spitalplan: AMMD bleibt am Ball

Spitalplan: AMMD bleibt am Ball
(Tageblatt-Archiv/Julien Garroy)

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Nach ihrem schriftlichen Gutachten und einer ersten Pressekonferenz Ende September über das Gesetzesprojekt des Spitalplans legte die Ärztevereinigung AMMD am Montag noch einmal nach mit ihrer Kritik.

Der wesentliche Punkt ist die Forderung der Ärzte nach mehr Mitbestimmung in den Krankenhäusern. Man habe mittlerweile Treffen mit den politischen Parteien gehabt, und hier würde man mehrheitlich Unterstützung zu dieser Forderung erhalten.

Das Treffen mit der LSAP, Partei der Gesundheitsministerin Lydia Mutsch, findet derweil in der Woche vom 31. Oktober statt – was wohl die neuerliche Pressekonferenz erklärt: sich noch einmal Gehör verschaffen, um zu versuchen, Druck auszuüben. Die AMMD sei auch dabei, eigene Änderungsvorschläge für den Gesetzestext auszuarbeiten, die aber noch nicht druckreif seien.

Mitbestimmung aus wirtschaftlichen Gründen verwehrt

AMMD-Präsident Dr. Alain Schmit formulierte die Forderung der Ärzteschaft wie folgt: „Es geht um das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Dieser Dialog muss ‚frei‘ bleiben. Der Patient muss sicher sein, dass die Meinung des Arztes wirklich die des Arztes ist – und nicht ‚ferngesteuert‘ von einer Verwaltung ist bzw. diktiert von Verwaltungszwängen.“ D.h. letzten Endes wirtschaftlichen Zwängen unterliegt.

Ein weiteres Beispiel zur Illustration der Problematik gab Dr. Philippe Wilmes, der die „Conseils médicaux“ vertritt: „Ein Krankenhaus ist kein Selbstzweck, ein Krankenhaus ist eine Plattform, wo sich Arzt und Patient treffen. Zur korrekten und gewissenhaften Ausübung seines Berufes braucht der Arzt das Material, die Technik, das qualifizierte Personal, das von der Klinik als Plattform zur Verfügung gestellt wird. Hat er hierüber nicht eine gewisse (Ko-)Kontrolle, wie soll er denn ruhigen Gewissens die Verantwortung für alle seine Entscheidungen tragen?“ Diese Mitgestaltung der Ausübung ihres Berufes würde den Ärzten mit dem vorliegenden Text aus wirtschaftlichen Gründen verwehrt, so das Fazit.