Spekulation zurückdrängen – der Versuch

Spekulation zurückdrängen – der Versuch
(Tageblatt-Archiv)

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Am Freitag gab Innenminister Dan Kersch Details zum sog. Baulandvertrag. Dieser soll ein Instrument werden, um Spekulation auf Bauland zurückzudrängen ... resp. ist es der Versuch, dies zu tun.

Diese neue Maßnahme wird eingeführt im Rahmen einer Reform des Gesetzes über das „aménagement communal et le développement urbain“ von 2004. Dieses wird bei der Gelegenheit gleichzeitig „abgespeckt“, wie es Kersch ausdrückte, d.h. unnötige Artikel und solche, die sich als nicht praxisgerecht erwiesen, werden abgeschafft: „Das betrifft rund ein Drittel aller Artikel.“ Drei Maßnahmen sollen dann der Boden-Spekulation versuchen Einhalt zu gebieten.

Neu wird also der Baulandvertrag sein. Dieser betrifft alle Gelände, die neu im Rahmen eines PAG („Plan d’aménagement général“) in den Bauperimeter kommen; sei es dass sie vorher als „zone verte“ oder auch „zone d’activité“ klassiert waren. Dieser administrative Vertrag wird obligatorisch sein und betrifft alle Besitzer von Baugelände – außer Staat, Gemeinden und die beiden „promoteurs publics“ SNHBM und „Fonds de logement“.

Obligatorisch

Der Vertrag muss innerhalb von zwei Jahren nach einer Neu-Klassierung zwischen Gemeinde und Besitzer abgeschlossen werden. Falls nicht (aus welchen Gründen auch immer), fällt das Gelände automatisch zurück in die vorige Klassierung.

Der Baulandvertrag muss festhalten, innerhalb welchen Zeitraums das Gelände bebaut werden soll – der vorgeschriebene Mindestzeitraum ist drei Jahre, nach oben wird keine Begrenzung festgelegt.

Der Vertrag kann ebenfalls ein unilaterales Kaufversprechen beinhalten: Bei Abschluss des Vertrags wird ein Preis festgelegt, zu dem die Gemeinde das Gelände kaufen könnte, wenn die Klausel des Zeitraums nicht eingehalten wird. Damit wären wir bei den Strafen bei Nicht-Einhalten des Vertrags: Wird dieser nicht eingehalten und es gibt kein Verkaufsversprechen, fällt das Gelände automatisch zurück in die vorige Klassierung.

„Druck aufbauen“

Es geht bei der Maßnahme nicht unbedingt um einzelne Gelände oder Baulücken, sondern v.a. um größere zusammenhängende PAP („plan d’aménagement particulier“). In dem Sinne ist eine weitere Maßnahme zu sehen, die das sog. „remembrement“ (Geländezusammenlegung) vereinfacht. „Kompliziert, schwerfällig, am Ende stand oft eine Enteignung – also eigentlich kaum praktikabel“, so Dan Kersch. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Innenminister quasi als Vermittler auftreten kann, wenn sich v.a. verschiedene Besitzer untereinander (oder mit der Gemeinde) nicht einig werden. Bleibt auch diese Vermittlung erfolglos, wird der anschließende Instanzenweg vereinfacht.

Die dritte Neuerung der Gesetzesreform schließlich betrifft Gelände, die sich bereits im Bauperimeter befinden. Hier sah der sog. „Pacte logement“ ein bisher eher „zahnloses“ Instrument namens „obligation de construire“ vor. „Ebenfalls langwierig, schwerfällig, kaum genutzt“, erklärt wiederum der Innenminister. Diese Maßnahme wird nun in das Gesetz zum „aménagement communal“ aufgenommen und die Vereinfachung wird darin bestehen, dass nach Information an den Besitzer ein einfacher Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats ein Gelände mit einer „obligation de construire“ innerhalb von drei Jahren belegen kann. Ist dies nicht der Fall, könnten Strafzahlungen fällig werden.

Dieses Instrument bekam also nun zumindest einige „Zähne verpasst“, aber wie formulierte es ein Mitarbeiter des Innenministers: „Es dient v.a. dazu, Druck aufzubauen.“ Inwiefern das gesamte Maßnahmenpaket tatsächlich Boden-Spekulation verringern kann, muss sich in der Praxis erweisen.