So wird man künftig Luxemburger

So wird man künftig Luxemburger
(Upload)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Mit breiter Mehrheit stimmte das Parlament am Donnerstag einer Reform des Nationalitätengesetzes zu. Lesen Sie hier, was sich ändern wird.

Am Donnerstag wurde das neue Nationalitätengesetz mit breiter Mehrheit angenommen. Nur die ADR stimmte dagegen.

Das wird sich ändern:

– Das Bodenrecht der ersten Generation wird eingeführt. Kinder, die in Luxemburg geboren sind und von denen ein Elternteil bereits seit einem Jahr legal im Lande lebt, erhalten die Luxemburger Nationalität, wenn sie 18 Jahre alt werden. Sie müssen vorher fünf Jahre lang in Luxemburg gewohnt haben. Die Nationalität wird ihnen bei 18 Jahren automatisch zugestanden, d.h. die Verwaltung stellt ihnen Pass oder Ausweis zu. Sie können die Nationalität jedoch auch bereits im Alter von zwölf Jahren beantragen. Auch hier gilt die Klausel von fünf Jahren.

– Bei der klassischen Naturalisation für Erwachsene wird die Residenzklausel von sieben auf fünf Jahre gesenkt. Dabei muss das letzte Jahr ununterbrochen sein. Verlangt wird der Nachweis des Beherrschens der luxemburgischen Sprache auf dem Sprachniveau A2.

Wer dies nicht schafft, kann es mit einer guten Note beim Verstehen der Sprache (auf dem höher liegenden Niveau B1) kompensieren. Zusätzlich muss der 24-stündige Kurs „Mieux vivre Ensemble“ besucht werden.

– Wer eine/n Luxemburger/in heiratet, kann die Nationalität beantragen, ohne Residenzklausel, wenn er in Luxemburg wohnt und den Sprachentest besteht. Bei Paaren, die im Ausland wohnen, gilt eine dreijährige Klausel.

– Wer mehr als 20 Jahre lang in Luxemburg wohnt, kann die Nationalität beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass er einen 24-stündigen Luxemburgisch-Kurs besuchen. Ein Test findet nicht statt.

Lesen Sie am Freitag in der Printausgabe, wie es zu der Entscheidung im Parlament kam und wie die verschiedenen Parteivertreter argumentierten