Polizeigewerkschaft hat es satt

Polizeigewerkschaft hat es satt
( Fabrizio Pizzolante)

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Die Polizeireform geht nun in die Endphase. Die Polizeigewerkschaft SNPGL kritisiert, dass noch zu wenige Details offenliegen und macht ihrem Unmut Luft.

Mitte Juni soll der Gesetzesentwurf für die Polizeireform dem Parlament vorgelegt werden. Das „Syndicat National de la Police Grand-Ducale“ (SNPGL) kritisiert jedoch, dass bisher zu wenige Details zur Reform offenliegen. Auch während der Arbeitsgruppen und Zusammenkünfte zwischen Minister und Gewerkschaft, seien die Stimmen der Gewerkschaft nicht berücksichtigt worden, erklärt das SNPGL.

Karriereebene B und C

Vor allem sieht die Gewerkschaft Probleme bezüglich der neuen Karriereebene B und C. Hierzu liegen laut SNPGL noch keine Details bezüglich der Bezahlung vor. Die Gewerkschaft habe die Lohntabelle bereits bei der Regierung angefordert, allerdings liege ihnen diese bisher noch immer nicht vor.

„Wir gehen nun in die heiße Phase der Reform, also wär es nicht schlecht, wenn uns solche Details nun vorliegen würden, damit wir unsere Mitglieder informieren können“, so der SNPGL-Präsident Pascal Ricquier.

Vor allem bei der „carrière B“ stößt sich das SNPGL noch an einem bestimmten Punkt. Wenn ein Dienstgradwechsel in die „carrière B“ stattfinde müsse der Beamte 30 Punkte seines Lohns abgeben und erhalte durch den Karrierewechsel vier Punkte. „Somit verliert der Beamte 26 Punkte seines Lohns und muss dazu noch ein Examen ablegen um in einen anderen Dienstgrad zu wechseln, dann kann er auch in dem Dienstgrad bleiben in dem er vorher war“, erklärt Ricquier.

Mündliche Zusicherung

Das SNPGL konfrontierte den Innenminister Dan Kersch mit diesem Problem, dieser gab eine mündliche Zusage, diesen Beamten einen Ausgleich auszuzahlen. Diese mündliche Zusicherung sei laut Gewerkschaft aber nirgends schriftlich festgehalten worden.

Ein weiterer Punkt an dem sich die Gewerkschaft stört, sind Einsparungen, die bezüglich der verschiedener Prämien im Rahmen der Reform unternommen werde sollen. Laut SNPGL soll somit die Bereitschaftsprämie („prime d’astreinte“ sowie die „Prime militaire“ gekürzt werden.

Diese Maßnahme soll laut Kersch aber nur für neueingestellte Polizeibeamte gelten. Demnach erhalten diese anstelle der 22 Punkte für die Bereitschaftsprämie nur noch 12 Punkte. Die „Prime militaire“ wird sich nach der Reform nur noch auf 15 Punkte statt 35 Punkte belaufen. Dies mache erhebliche Lohnunterschiede zwischen den Neueingestellten und den seit längerem Beschäftigten aus.

Bezahlung der Auszubildenden

Ein dritter Punkt mit dem das SNPGL nicht einverstanden ist, betrifft die Bezahlung der Auszubildenden. Beim Staat werden künftig Auszubildende in den ersten drei Jahren mit je 80, 80 und 90 Prozent bezahlt. Alle neuen Angestellten im Staatsdienst stehen zunächst unter dem Status des „Fonctionnaires stagiaires“. Ziel ist es, dass somit allen Neuangestellten im Staatsdienst die gleiche Bezahlung zukommt. „Nun versucht man aber die Polizei hiervon auszuschließen und ihnen einen Sonderstatus zu erteilen, den des „Aspirants policiers“, erklärt Ricquier.

Gegen diese Ausnahmeregelung möchte sich das SNPGL aber vehement wehren, so Ricquier weiter. Diese Regelung riskiere, das Polizeischüler die Bezahlung die eigentlich einem „Fonctionnaire stagiaire“ zustehe nicht zugesprochen werde, mahnt Ricquier.

Syndikalistische Maßnahmen

Diesbezüglich hätten der Minister für Innere Sicherheit Etienne Schneider bereits geäußert, dass in der Tat den Polizeischülern diese Bezahlung nicht zustehe, „da sie ja eh nur die Schulbank drücken würden“, erklärt Ricquier weiter.

Die Polizeigewerkschaft zeigte sich sichtlich aufgebracht, vor allem hinsichtlich der kurzen Zeit die noch bleibt bevor der Gesetzesentwurf dem Parlament vorgelegt wird. Sie erklärt, dass wenn der Gesetzesentwurf ohne weitere Änderungen so dem Parlament vorgelegt werde, sehe sie sich gezwungen andere syndikalistische Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Unmut und Nichteinverständnis zum Ausdruck zu bringen. Welche Maßnahmen dies sind wollte das SNPGL nicht mitteilen. Ein Streik sei allerdings ausgeschlossen, da es der Polizei und dem Militär verboten sei zu streiken, so Ricquier.