Die Staatsanwaltschaft Hof in Bayern spricht in ihrer Anklageschift von Beihilfe zur bandenmäßigen Hinterziehung von Biersteuer im europäischen Ausland (Link). Die drei Männer sollen dadurch einen steuerlichen Schaden von etwa 31,6 Millionen Euro verursacht haben, heißt es weiter.
Die drei Beschuldigten sollen demnach vorgetäuscht haben, zwischen August 2014 und November 2015 die aus Frankreich, Belgien und Luxemburg abtransportierten Bierladungen nach Deutschland zu bringen. Um welche Biermarke es sich aus Luxemburg handelt, ist nocht nicht bekannt.
Anklage gegen Betrüger
Stattdessen soll das Bier nach Großbritannien gebracht worden sein – mit der falschen Angabe des Ziellandes wollten die mutmaßlichen Betrüger demnach die wesentlich höherer britische Biersteuer umgehen.
Der mutmaßliche steuerstrafrechtlich relevante Gesamtschaden liegt nach der Anklage bei 31,6 Millionen Euro. Die Angeschuldigten, welche nicht im gesamten Zeitraum beteiligt gewesen sein sollen, müssen sich für ca. 23,7 Millionen beziehungsweise ca. 15,2 Millionen Euro verantworten.
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