Manteltarifvertrag für die öffentliche Forschung

Manteltarifvertrag für die öffentliche Forschung
(Pierre Matge)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Nach vierjährigen Verhandlungen haben die Gewerkschaften OGBL und LCGB die erste Rahmenvereinbarung für die öffentlichen Forschungszentren bekannt gegeben.

In Luxemburg gibt es insgesamt drei öffentliche Forschungseinrichtungen: das Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST), das Luxembourg Institute of Health (LIH) und das Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (Liser). Bisher gab es keine Rahmenvereinbarung für die Angestellten des öffentlichen Forschungssektors. Dank einer Art Manteltarifvertrag wurden die allgemeinen Bedingungen der Arbeitsverhältnisse für die Periode zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2017 nun definiert.

Hiervon sind insgesamt 1.000 Personen betroffen, darunter Forscher sowie Angestellte der technischen und der Verwaltungsabteilung. Zu den in der Rahmenvereinbarung geregelten Arbeitsbedingungen gehören unter anderem die generelle Organisation der Arbeitszeiten, die Einstellung von Arbeitnehmern, die Probezeit, die Urlaubstage (Minimum 28 Tage), die Überstunden, die Nacht- und Wochenend- und Feiertagstarife, die Umsetzung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau sowie die Prävention von Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz.

Weibliche Formulierungen

Des Weiteren sieht die Rahmenvereinbarung eine Stärkung der Personaldelegation vor, da dieser zusätzliche Rechte bei der beruflichen Weiterbildung eingeräumt wurden. Zu den Themengebieten, welche in den einzelnen Einrichtungen individuell behandelt werden, gehört die Staffelung der Gehälter.

Die konkrete Umsetzung des Manteltarifvertrages wird ebenfalls in jeder Forschungseinrichtung separat diskutiert. Zudem sieht die Rahmenvereinbarung im öffentlichen Forschungssektor die Gründung einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe vor, welche sich mit dem geistigen Eigentumsrecht beschäftigt.

Der OGBL und der LCGB heben zuletzt hervor, dass die nun beschlossene Rahmenvereinbarung die erste Einigung zwischen Sozialpartnern ist, welche im Kollektivvertrag exklusiv die weibliche Formulierung für die Beschreibung der Beteiligten verwendet. Dies soll das Lesen des Manteltarifvertrags vereinfachen.