Luxemburg will Verbot

Luxemburg will Verbot
(A2942 Ingo Wagner)

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Luxemburg und 15 weitere EU-Länder haben ein Verbot für den Anbau von Genpflanzen bei der EU-Kommission beantragt. Die Frist läuft am Samstag aus.

Fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben ein Anbauverbot von Genpflanzen beantragt. Es handle sich um Deutschland, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Österreich, Polen, Ungarn und Zypern, teilte die EU-Kommission am Donnerstagabend in Brüssel mit. Großbritannien habe den Antrag für Schottland, Wales und Nordirland gestellt, Belgien für Wallonien. Die Mitgliedsländer haben bis Samstag Zeit für den Verbotsantrag.

Luxemburg tauchte nicht auf der Liste auf. Auf Nachfrage von Tabeblatt.lu wurde aber versichert, dass auch das Großherzogtum einen Antrag auf ein Anbau-Verbot solcher Pflanzen stellt. Des Weiteren sagte der Sprecher des Umweltministeriums, dass man den Gentechnik-Mais MON810 in Luxemburg schon im Jahre 2009 verboten habe. Der Mais ist in acht weiteren Ländern verboten. Jetzt bestätigte die Regierung das Verbot der Gen-Pflanzen MON810, 1507, BT11 und GA21.

In einer gemeinsamen Miteilung des Umweltministeriums, des Landwirtschaftsministeriums und des Infrastrukturministeriums wird betont, dass eine neue EU-Richtlinie die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten vorsieht den Anbau von genmanipulierten Pflanzen auf ihrem Territorium zu verbieten.

Fast 60 sind noch zugelassen

Insgesamt sind in der EU zurzeit laut Umweltverbänden 58 gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen. Besonders betroffen von gentechnischen Manipulationen sind Mais, Soja, Baumwolle, Reis und Raps.

Die Europäische Union hatte ihr Zulassungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen Anfang des Jahres geändert. Den Saatgut-Herstellern genügt seitdem nicht mehr die Zulassung der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und eine mehrheitliche Zustimmung der EU-Staaten. Die Mitgliedstaaten dürfen nun vielmehr agrarpolitische Ziele und weitere Gründe anführen, um den Genpflanzen-Anbau auf ihrem Gebiet zu untersagen. Die EU-Kommission leitet die Verbotsanträge der Mitgliedsländer an die Hersteller genmanipulierter Pflanzen weiter. Diese Unternehmen müssen entscheiden, ob sie trotz der Verbotsanträge der 15 Länder den Anbau dort beantragen. Tun sie dies, können die betroffenen Länder ein Anbauverbot etwa aus agrar- oder umweltpolitischen Gründen erlassen.

Am 13. Januar hat das Europaparlament ein Gesetz verabschiedet, welches die Genehmigung von genmanipulierten Pflanzen (GMO) für den Anbau in Europa neu regelt. Durch das Gesetz wird festgelegt, unter welchen Bedingungen EU-Staaten den Anbau von GMOs auf ihrem Hoheitsgebiet verbieten können.

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