Luxemburg klagt gegen Hinkley Point

Luxemburg klagt gegen Hinkley Point
(Reuters/Suzanne Plunkett)

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Luxemburg schließt sich der Klage Österreichs gegen das geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C in England an. Hierzulande setzt man auf die umweltfreundlichen Energiequellen.

Die Luxemburger Regierung hat am Freitag ihre Ankündigung wahr gemacht und sich der Klage Österreichs vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das englische Atomkraftwerk Hinkley Point C angeschlossen. Das “Nationale Aktiounskomitee géint Atomkraaft” begrüßt in einer Mitteilung diesen Schritt.

Atomkraft sei keine innovative Technologie und dürfe deshalb nicht subventioniert werden, so die Projekt-Gegner. Beide Länder haben entschieden gegen die Entscheidung der EU-Kommission vorzugehen. Diese hatte im Oktober des letzten Jahres entschieden, dass die britische Regierung den Ausbau des AKWs Hinkley Point subventionieren darf.

Konsortium

Der Bau und der Betrieb von Hinkley Point wurde in die Hände eines Konsortiums gelegt. Dieses besteht aus französischen und chinesischen Konzernen. Geplant ist unter anderem ein staatlich garantierter und indexierter Abnahmepreis des Stroms von 11 cent/kWh. Die Laufzeit von Hinkley Point wurd auf 35 Jahre festgelegt. Zum Vergleich: Strom aus Windkraft hat heute schon einen Gestehungspreis von unter 10 cent/kWh, ist also rentabler, so die Umweltverbände.

Großbritannien hat außerdem eine staatliche Kreditgarantie von bis zu 17 Milliarden Britischen Pfund beschlossen. Die Regierung in London hat sich außerdem verpflichtet, Ausgleichszahlung bei einer vorzeitigen Schließung der Anlage zu leisten. Das sei ein Beweis, dass Atomkraft ohne Subventionierung nicht mehr wettbewerbsfähig ist, moniert das Aktionskomitee.

„Keine moderne Technologie“

„Beihilfen sind dazu da, neue und moderne Technologien zu unterstützen, die im allgemeinen Interesse aller EU-Staaten liegen. Das trifft bei Atomkraft in keiner Weise zu“, unterstrich der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann. Trotz geringer CO2-Emissionen sei es unbestritten, dass die Gesamtumweltbilanz von Kernkraftwerken negativ ausfalle. Daher sei die Erzeugung von Atomstrom bis dato – im Gegensatz zu den Erneuerbaren Energien – auch nicht von den Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien der Europäischen Kommission umfasst gewesen.

Luxemburgs Umweltministerin Carole Dieschbourg ihrerseits erklärte im Juli dieses Jahres im Parlament: “Diese Klage ist im Sinne einer konsequenten Luxemburger Atompolitik … Es kann nicht sein, dass weiterhin massiv öffentliches Geld in eine unsichere und unrentable Technik gesteckt wird, die uns dann auch noch den Marktpreis für Erneuerbare Energien kaputt macht … Wenn wir unsere Anti-Atompolitik ernst nehmen, dann müssen wir uns dieser Klage anschließen.“

Eine schnelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in diesem Verfahren sei jedoch nicht zu erwarten, heißt es. Der Baubeginn von Hinkley Point C wird sich dadurch womöglich aber verzögern.

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