LuxLeaks: Anwälte plädieren auf Freispruch

LuxLeaks: Anwälte plädieren auf Freispruch
(Tageblatt/Jean-Claude Ernst)

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Während die Anwälte von Antoine Deltour gestern auf Anerkennung des Status als Whistleblower und auf Freispruch plädierten, gingen die Anwälte von PricewaterhouseCoopers mit Raphaël Halet und Deltour hart ins Gericht.

Beide hätten ihr Image als Whistleblower erst aufgebaut, als sie nach einer Verteidigungsstrategie gesucht hätten.

Antoine Deltour und Raphaël Halet stehen am Ursprung der LuxLeaks-Affäre. Beide haben als Mitarbeiter der Beratungsfirma PwC-Dokumente an den Journalisten Edouard Perrin weitergegeben, die später international veröffentlicht wurden. Die Dokumente zeichneten die Praxis der Steuervorbescheide für große Firmen nach, mit denen diesen in über 20 EU-Ländern extrem günstige Steuersätze garantiert wurden.

Halet habe eigentlich nur versucht herauszufinden, wer hinter dem ersten Leck gestanden habe, und sei deshalb in die Rolle des Trittbrettfahrers geschlüpft, so die Ausführung von Me Hervé Hansen, dem Anwalt von PwC. Erst als er sich gezwungen sah, sich zu verteidigen, habe er die Rolle des angeblichen Whistleblowers eingenommen, so der Anwalt.

Das Gleiche gelte für Antoine Deltour. Dieser habe zum Zeitpunkt des Kopierens der Dokumente nicht das allgemeine Interesse im Kopf gehabt. Er habe hauptsächlich Know-how seines Arbeitgebers mitgehen lassen wollen, weil er daran gedacht habe, in seine Branche zurückzukehren, für den Fall, dass er sein Vorhaben, beim französischen Staat eine Anstellung zu finden, nicht umsetzen könnte. Vor der französischen Polizei habe er im Juli 2014 noch abgestritten, hinter dem Leck zu stecken, um sich etwas später beim Luxemburger Untersuchungsrichter als Autor und Whistleblower auszugeben. Das sei nur geschehen, weil er eine Verteidigungsstrategie gebraucht habe.

PwC: Schaden nicht zu beziffern – Deltour-Anwalt: nicht glaubwürdig

PwC verlange weiterhin einen symbolischen Euro als Schadenersatz. Den Schaden selber könne man nicht beziffern.

Eine Auslegung, die William Bourdon, der französische Anwalt von Antoine Deltour, kategorisch zurückwies. Wenn die Berufung auf die Tätigkeit von Deltour als Whistleblower wirklich nur eine Verteidigungsstrategie gewesen sei, könne das Gericht davon ausgehen, dass sowohl er als auch Phlippe Penning, der Luxemburger Anwalt von Antoine Deltour, ihrem Mandanten von Beginn an Anweisung erteilt hätten, bei Befragungen immer wieder zu betonen, dass er sich von Anfang an von Kopf bis in die Fußspitzen als Whistleblower gefühlt habe.

Dass eine Firma wie PricewaterhouseCoopers den erlittenen Schaden nicht beziffern könne, weil dies angeblich zu schwierig zu berechnen sei, sei indes nicht glaubwürdig. Rulings zu erstellen, sei komplizierter. Vielmehr habe PwC absolut keinen Schaden erlitten. Wie Me Penning anführte, sei der Umsatz in Luxemburg in den letzten Jahren um 16% gestiegen.

Die nächsten Verhandlungstage sind für den 4. und 9. Januar 2017 angesetzt.

Den ganzen Artikel lesen Sie in der Tageblatt-Ausgabe vom 22. Dezember (Print und E-paper).