Kurioser Vorfall im „Rond-Point Gluck“

Kurioser Vorfall im „Rond-Point Gluck“
(Faussems)

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Am Montagabend kam es im Kreisverkehr Gluck zu einem etwas merkwürdigem Vorfall. Ein Mann bedrohte vorbeifahrende Autos mit einer Waffe.

Gegen 18.00 Uhr am Montag meldete Anrufer beim Notrof der Polizei einen Verkehrsteilnehmer, der im Kreisverkehr Gluck aus einem beschädigten Fahrzeug stieg und die vorbeifahrenden Fahrer mit einer Waffe bedrohte.

Die Polizeibeamten trafen den Mann an und forderten ihn mehrmals auf die Waffe fallen zu lassen. Erst nach mehreren Aufforderungen der Beamten gab der Mann nach. Daraufhin wurde er festgenommen, in Handschellen gelegt und zur Dienststelle gebracht. Die Polizisten wurden dabei mehrere Male verbal bedroht und beleidigt.

Bei der Überprüfung des beschädigten Fahrzeuges, welches vom Mann gesteuert wurde, stellte sich heraus, dass dieses vor einigen Tagen in Frankreich entwendet worden war. Zudem stellte sich heraus, dass der Fahrer zuvor einen Verkehrsunfall verursacht hatte und anschliessend Fahrerflucht beging.

Die Staatsanwaltschaft wurde über diese Vorkommnisse in Kenntnis gesetzt und ordnete die Festnahme sowie die Vorführung beim Untersuchungsrichter an. Letztgenannter ordnete die Inhaftierung des Mannes an.
Die Ermittlungen laufen.

Solch eine Straftat ist nicht harmlos

Die Polizei gab weitere Informationen zu dem Zwischenfall: „Zunächst einmal muss erwähnt werden, dass es äussert gefährlich und in verschiedenen Fällen auch verboten ist mit einer Spielzeug- Imitationswaffe in der Öffentlichkeit zu hantieren.

Die Bürger und sogar die Beamten konnten zum Beispiel in diesem Fall nicht sofort deuten ob es sich um eine richtige Waffe handeln würde oder nicht.

Man sollte nicht vergessen, dass die Polizisten mit echten Schusswaffen ausgerüstet sind, die sie im äussersten Fall von Selbstverteidigung einsetzen dürfen. Der Beamte weiss also nicht ob sein gegenüber im Besitz einer echten Waffe oder einer Imitation ist. Er muss davon ausgehen, dass es sich um eine richtige Schusswaffe handelt.

Das verunfallte Fahrzeug war Bestand einer Straftat, welche im Jargon als „Homejacking“ bezeichnet wird.

Was ist ein sogenannter ‚Homejacking‘?

Die Polizei ist des Öfteren mit Fällen befasst in denen Einbrecher es hauptsächlich auf die Schlüssel des, vor dem Haus oder in der Garage abgestellten, Wagen abgesehen hat. Die Diebe dringen oftmals gewalttätig in das Haus ein um erst die Schlüssel und anschliessend das Fahrzeug zu entwenden.

Manchmal, in den wenigsten Fällen, werden die Einwohner bedroht, beziehungsweise als Geisel genommen um die Herausgabe der Schlüssel unter Anwendung von Gewalt zu erzwingen. In diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten „Homejacking“

Liegt keine Gewaltanwendung, respektive eine Konfrontation mit dem Einwohner vor, so handelt es sich um einen Diebstahl mittels Eindringen, „vol au garage“ im Fachjargon.

Der Diebstahl von Autoschlüssel ist durch die technologische Entwicklung der Diebstahlsicherung nötig geworden, da der simple Kurzschluss, der klassische Diebstahl eines Autos in der Regel fast nicht mehr möglich ist. Besonders hochwertige Fahrzeuge und teure Geländefahrzeuge sind im Visier der Täter.

Regelrechte Homejackings mit Anwendung von Gewalt sind in Luxemburg, wie vorhin bemerkt die Ausnahme.
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