Irreführende Haltbarkeitsangaben

Irreführende Haltbarkeitsangaben
(Francois Besch)

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Statt "Mindestens haltbar bis" steht auf Luxlait-Produkten "Zu verbrauchen bis". Das ist irreführend und verleitet Verbraucher dazu, Lebensmittel, die durchaus noch gut sind, wegzuwerfen.

„Zu verbrauchen bis“, „À consommer jusqu’au“, „Te gebruike tot“ und „Use by“, gefolgt von einer Datumsangabe. Diese Informationen findet man auf der Schoko-Milch der Luxlait-Produkte. Und sie sind schlichtweg falsch und irreführend.

Bei der einfachen Milch scheint sich der Molkereibetrieb selbst nicht ganz einig zu sein, wie es um die Frische der Produkte steht. Hier liest man auf französisch wie bei der Schoko-Milch ebenfalls „À consommer jusqu’au“, derweil es in den anderen Sprachen „Mindestens haltbar bis“, „Tenminste houdbar tot“ und „Best before“ heißt. Und die Angaben in deutsch, flämisch und englisch sind in diesem Fall korrekt.

Ein großer Unterschied

„Zu verbrauchen bis 16.12.2016“ bedeutet in der Tat, dass das Produkt bis zu dem entsprechenden Datum zu verzehren ist. Nach Überschreitung dieses Datums sollte es entsorgt werden. „Mindestens haltbar bis“ hingegen will sagen, dass der Hersteller eines Produktes die Qualität desselben bis zu dem angegebenen Datum garantiert. Ein großer Unterschied!

Auch nach diesem Datum kann das Produkt jedoch durchaus konsumiert werden, sofern es korrekt gelagert wurde. Hierzu reicht eine einfache Geruchs- und/oder Geschmacksprobe. Stehen Molkereiartikel wie Milch oder Joghurt etwa ungeöffnet im Kühlschrank , dann können sie durchaus auch noch ein oder zwei Wochen nach dem angegebenen Datum genießbar sein.

Hat man sie allerdings im Hochsommer mal während einer oder zwei Stunden im Auto vergessen, und stellt sie anschließend in den Kühlschrank, dann kann die Milch auch schon weit vor den Haltbarkeitsangaben verdorben sein.

So wird mehr verkauft

Welche Konsequenzen die irreführenden Angaben auf den Produkten der Luxlait haben können, das liegt auf der Hand: Konsumenten werden dazu angereizt, Produkte die zwar noch verzehrbar sind, in den Müll zu werfen, und im nächsten Supermarkt oder bei der Tankstelle um die Ecke neue Waren zu kaufen. In diesem Sinne führen die falschen Angaben beim Produzenten zu einem höheren Umsatz.

Die Angabe „Zu verbrauchen bis“ wird normalerweise nur bei leicht verderblichen Artikeln wie beispielsweise Geflügel, gehacktem Fleisch oder auch vorverpacktem Fisch verwendet. Und hier sollte sich der Verbraucher auch dran halten und das Produkt entsorgen, wenn das Datum überschritten wurde.

„Zusammen gegen Lebensmittelverschwendung“

Im Rahmen der Kampagne „Zusammen gegen Lebensmittelverschwendung“ heißt es in der hierzu erschienenen Broschüre des Ministeriums für Verbraucherschutz: „VD: Das Verbrauchsdatum ist das Datum, ab dem ein Produkt eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit darstellen könnte. Ist dieses Datum abgelaufen, ist das Produkt ungenießbar und sollte auch nicht mehr eingefroren werden (frisches Fleisch und Fisch). Das VD ist folgendermaßen gekennzeichnet VD: ‚Verbrauchen bis …‘.

Und: „MHD: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein informatorisches Datum, bis zu dem das Produkt ohne Geschmacks- oder Qualitätseinbußen aufbewahrt werden kann (Nudeln, Hülsenfrüchte, Kaffee, Tee usw.). Das MHD ist folgendermaßen angegeben: ‚Mindestens haltbar bis …'“

Und was sagt die Luxlait dazu?

Wir haben am Freitag bei der Marketingabteilung der Luxlait nachgefragt, wiese das so sei. „Das sei eine gute Frage“ bekamen wir als Antwort. Unser Gesprächspartner sollte uns eigentlich zurückrufen, nachdem er seinerseits Informationen eingeholt habe, tat dies aber nicht.

Als wir uns dann wieder bei der Luxlait meldeten erklärte uns eine freundliche Dame, dass man inzwischen die Verpackungsangaben abgeändert habe. Demnächst müssten diese also auf den Verpackungen der Produkte der Großmolkerei stimmen …

Warten wir’s ab!