In Luxemburg wird sofort abkassiert

In Luxemburg wird sofort abkassiert
(Tageblatt-Archiv/Jean-Claude Ernst)

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Viele EU-Länder vollstrecken Bußgelder nicht. Nicht so in Luxemburg. Ob und wann man das Portemonnaie zücken muss oder gar zu Fuß geht, hängt vom Vergehen ab.

Viele EU-Länder vollstrecken Bußgelder von Touristen nicht – Griechenland, Irland und Italien etwa haben den entsprechenden Rahmenbeschluss der Europäischen Union einem Medienbericht zufolge gar nicht umgesetzt. In Luxemburg ist es jedoch nicht so, berichtet die Polizei. Hier müssen Nicht-Einwohner sofort zahlen. Denn „wir haben noch keine festen oder mobilen Blitzer (Link)“, heißt es gegenüber Tageblatt.lu auf Nachfrage am Montag.

Wer hier von der Polizei beispielsweise beim zu schnellen Fahren erwischt wird, wird an Ort und Stelle abkassiert. Hat derjenige kein Bargeld dabei, kann es passieren, dass Polizisten ihn zu einem nahe gelegenen Geldautomat fahren, so eine Sprecherin. Wie die Regelung aussehen mag, wenn die angekündigten Radargeräte (Link) auf die Straße „ankommen“, wisse man bei der Polizei noch nicht.

Teures Falschparken

Anders sieht es beim Thema Parken aus. „Hier werden die ‚Knöllchen‘, in Luxemburg auch ‚Pappillon‘ (dt. Schmetterling) genannt, nicht ins Ausland geschickt“, heißt es von der Polizei. Der offene Betrag wird aber in einer Art Register als „nicht bezahlt“ geführt.

Wird der Fahrzeugbesitzer noch vor Ort angetroffen, kann er das Bußgeld sofort bezahlen. Parkt er aber wiederholt falsch und ignoriert die „Pappillions“, könnte er im schlimmsten Fall durch eine sogenannte „Kralle“ am Reifen ausgebremst werden. Daraufhin bekommt er einen Hinweis auf den offenen Betrag und an wenn es sich für die Begleichung wenden kann. Erst dann darf er weiterfahren.

Anders in Europa

Andere Länder in Europa lassen die Verkehrssünder aus dem Ausland erstmal ziehen und treiben Bußgelder von Urlaubern oft nicht ein, wie die Zeitschrift „Finanztest“ am Montag aus ihrer aktuellen Ausgabe berichtete. Manchmal könnten deutsche Autofahrer die Sache aussitzen – manchmal aber sei es besser, freiwillig zu zahlen.

EU-Bußgelder können ab einer Grenze von 70 Euro in Deutschland eingetrieben werden, wie „Finanztest“ berichtete. Besonders die Niederlande machten davon Gebrauch. Urlauber, die nach ihrer Rückkehr nichts mehr von ihrem Verkehrsdelikt hören, können die Angelegenheit aber in den meisten Fällen aussitzen; auch auf Briefe von Inkassobüros müssen sie nicht reagieren, wie „Finanztest“ schrieb. Inkassobüros haben demnach keine Möglichkeit, die Forderung zu vollstrecken, und setzten darauf, dass der Angeschriebene freiwillig zahlt.

Ein Autofahrer, der noch einmal in das Land reisen möchte, in dem er als Verkehrssünder erwischt wurde, muss bei einer offenen Geldbuße allerdings mit Konsequenzen rechnen, wie „Finanztest“ warnte: In manchen Ländern falle die fehlende Zahlung bei der Passkontrolle am Flughafen auf, in anderen bei einer Verkehrskontrolle. Es könne sich deshalb lohnen, freiwillig zu zahlen.

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