Gesetz verbietet anonyme Prepaid-Cards

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Der Terrorismus-Bekämpfung sollen zwei Gesetzprojekte dienen, die der Ministerrat am Freitag verabschiedet hat.

Anonyme Prepaid-Karten für Mobiltelefone sollen aus Luxemburg verbannt werden. Bereits vor Monaten hatte die Regierung sich mit den Telekom-Betreibern in Luxemburg darüber verständigt. Derlei Telefonkarten ermöglichen potenziellen Terroristen und anderen unehrlichen Gesellen, ihre Geschäfte unter dem Denkmantel der Anonymität zu organisieren.

Dem Vorstoß der Regierung kamen die Unternehmen bisher freiwillig entgegen. Wer sich beim Kauf einer Prepaid-Karte nicht ausweisen will, bekommt keine. Sorgen bereite jedoch die große Zahl bereits genutzter anonymer Karten, die vor der Neuregelung aktiviert wurden. Ein am Freitag vom Ministerrat verabschiedetes Gesetzesprojekt erlaubt es nun den Providern, die Karte zu desaktivieren, wenn der Benutzer eine Identifizierung verweigert.

Bombenbasteln wird erschwert

Den Bau einer Bombe am Küchentisch soll der Gesetzentwurf erschweren, den der Ministerrat ebenfalls am Freitag verabschiedete. Er betrifft den Kauf von bestimmten Stoffen oder Gemische, die als Ausgangsstoff für selbstgemachte Sprengvorrichtungen genutzt werden können. Das seien chemische Produkte, die man sehr leicht im Handel erwerben könne, so die Mitteilung nach der Ministerratssitzung: Stoffe, die Terroristen und andere Kriminelle bevorzugt nutzen würden, um Attentate durchzuführen.

Mit dem Gesetz, der eine entsprechende EU-Vorschrift umsetzt, soll der Zugang zu derlei Stoffen in hochkonzentrierter Form erschwert werden. Der EU-Verordnung zufolge dürfen „Ausgangsstoffe für Explosivstoffe weder Mitgliedern der Allgemeinheit bereitgestellt noch von diesen eingeführt, besessen oder verwendet werden“. Auf der Liste der bedenklichen Stoffe hat die EU Wasserstoffperoxid, Nitromethan und Salpetersäure gesetzt.

Der Fachhandel soll der Polizei „verdächtige Transaktionen“ und das Verschwinden bzw. die Entwendung großer Mengen von Ausgangsstoffen für Sprengstoff melden.