Gericht hebt Urteil gegen Bin-Laden-Fahrer auf

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Späte Genugtuung für den Fahrer und Leibwächter von Osama bin Laden: Ein US-Gericht hebt das Terrorismus-Urteil gegen den ehemaligen Guantánamo-Häftling auf. Der Richterspruch könnte Auswirkungen auf andere Verfahren haben.

Ein US-Berufungsgericht hat das Terrorismus-Urteil gegen den einstigen Fahrer und Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden aufgehoben. Wie die „New York Times“ berichtete, befand das Richtergremium in Washington am Dienstag, dass Salim Ahmed Hamdan für Taten verurteilt wurde, die zum damaligen Zeitpunkt nach internationalem Kriegsrecht noch nicht als Kriegsverbrechen einzustufen waren.

Salim Ahmed Hamdan.

Hamdan war 2008 von einem US-Militärsondergericht in Guantánamo Bay (Kuba) zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde mit seiner Zeit in Guantánamo-Gefangenschaft verrechnet und Hamdan noch im selben Jahr in sein Heimatland Jemen entlassen. Von dort aus setzte er aber seinen Kampf gegen das Urteil fort.

Hamdan war 2001 in Afghanistan gefasst worden. Vor Gericht wurde ihm „materielle Terrorismus-Unterstützung“ vorgeworfen – ein weitgefasster Begriff, der alle möglichen Arten von Hilfeleistungen umfassen kann. Menschenrechtler argumentieren, dass dieses Statut hauptsächlich dann angewandt wird, wenn die Vorwürfe zu schwach für schärfere Anklagen sind.

Bereits Erfolg gehabt

Vor Jahren hatte Hamdan schon einmal beim höchsten Gericht der USA einen spektakulären Erfolg errungen. Damals focht er seine langjährige Guantánamo-Gefangenschaft an und erreichte, dass die Richter ein eigens zur Aburteilung von Guantánamo-Häftlingen eingeführtes Gerichtssystem für verfassungswidrig erklärten. Der US-Kongress überarbeitete die Regeln noch im selben Jahr gesetzlich. Dabei führte er die „materielle Terrorismus-Unterstützung“ als möglichen Anklagepunkt ein.

Dem Bericht zufolge entschied das Berufungsgericht am Dienstag, dass dieses Statut nicht rückwirkend angewandt werden darf. Nach Ansicht von Rechtsexperten könnte das Urteil Auswirkungen auf andere Guantánamo-Verfahren haben. Menschenrechtsgruppen begrüßten es, kritisierten aber, dass das Statut an sich nicht außer Kraft gesetzt worden sei.