„Es sollte Satire sein“

„Es sollte Satire sein“
(Tageblatt/Alain Rischard)

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Vor Gericht musste sich am Dienstag ein 59-jähriger Mann wegen Aufruf zum Fremdenhass verantworten. Bereits am Montag kam es zu zwei ähnlichen Prozessen.

Aufruf zum Fremdenhass sowie die Veröffentlichung von rassistischen Kommentaren via Internet ist strafbar, auch wenn die meisten Menschen glauben, das „www“ wäre eine rechtsfreie Zone. Am Dienstag musste sich ein 59-jähriger Mann wegen solcher Taten verantworten.

Mitte Oktober 2016 hatte eine französische Sportgeschäftskette eine Werbung für Sportmunition geschaltet. Es ging hierbei um Munition für Zugvögel. Vor allem auf Korsika war die Werbung zu sehen. Nachdem es wegen der Aufschrift „Munition spéciale migration“ eine ganze Polemik rund um diese Werbung gab, entschloss sich das Sportgeschäft rasch, die Werbung zurückzuziehen. Auf dem Werbeplakat waren neben der Aufschrift ebenfalls Zugvögel abgebildet. Nachdem auf der Internetseite von RTL ein Artikel rund um die Polemik der Werbung zu sehen war, schrieb der Angeklagte folgenden Kommentar drunter: „Verständlech datt Leit sech geiergert hunn, Sie hätten den onschellegen Villchen aus der Reklam sollen rausloossen. Dann wier se ganz gudd gelongen.“

Nach Ausreden gesucht

Der Ermittler erklärte im Zeugenstand, dass dieser Kommentar (übrigens der einzige unter dem Artikel) via die Plattform BeeSecure Stopline gemeldet wurde. Daraufhin wurde der Angeklagte ermittelt. Er erklärte auf dem Revier, dass sein Zitat eigentlich ironisch gedacht war. Der Beschuldigte, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, betonte im Zeugenstand: „Der Kommentar sollte Satire sein.“ Darüber hinaus versuchte der Mann sich herauszureden und erklärte, dass er nie etwas Negatives gegen Flüchtlinge sagen könnte. „Ich habe schließlich vor einigen Jahren Wohnungen an Ausländer vermietet“, so der Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass die Werbung damals zweideutig war, deswegen habe die Sportgeschäftskette sie sofort nach der Veröffentlichung wieder zurückgezogen. „Das Sportgeschäft hatte sich damals gerechtfertigt, dass Zugvögel auf dem Plakat zu sehen waren. Dies könne man nachvollziehen. Doch der Kommentar, der vom Angeklagten veröffentlicht wurde, sei keineswegs Satire. So wie der Mann sich ausgedrückt hat, ist es für mich eindeutig, wie er es meinte“, so die Staatsanwältin.

Urteil am 22. Juni

Sie forderte eine Geldstrafe gegen den Mann, der bisher noch nicht negativ aufgefallen war. Das Urteil wird am 22. Juni gesprochen.