EU verlängert ihre Sanktionen um ein Jahr

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Kein Öl, kaum Investitionen, Einfrieren von Guthaben: Diese und weitere Strafmaßnahmen bleiben bis Juni 2018 in Kraft. Auf ein Waffenembargo verzichtet man allerdings seit 2013. Das hat seine Gründe.

Die EU hat ihre Sanktionen gegen die Regierung von Syriens Machthaber Baschar al-Assad um ein weiteres Jahr verlängert. Die „Strafmaßnahmen gegen das syrische Regime und seine Unterstützer“ blieben bis zum 1. Juni 2018 in Kraft, beschloss der Ministerrat am Montag in Brüssel.

Zu den Sanktionen gehören unter anderem ein Öl-Embargo, Beschränkungen für Investitionen und das Einfrieren von Guthaben der syrischen Zentralbank in der EU. Darüber hinaus ist der Export von Ausrüstung und Technologie nach Syrien untersagt, die zur Unterdrückung der Bevölkerung eingesetzt werden können. Darunter fallen auch Geräte zur Überwachung des Telefon- und Internet-Verkehrs.

Waffen an Gegner Assads

Ein Waffenembargo gegen Syrien ist nicht mehr in Kraft, nachdem seine Verlängerung 2013 gescheitert war. Großbritannien und Frankreich hatten diese verhindert, um Waffen an Gegner Assads liefern zu können. Gleichzeitig aktualisierte die EU am Montag ihre Liste mit Sanktionen gegen einzelne Vertreter der syrischen Regierung und ihre Unterstützer. Hinzugefügt wurden demnach drei Minister.

Damit sind nun 240 Syrer mit EU-Einreiseverboten und Vermögenssperren belegt. Auch bei 67 Organisationen und Unternehmen wurden Vermögenswerte in der EU eingefroren. Diese Sanktionen wurden gleichfalls bis zum 1. Juni 2018 verlängert. Der Syrien-Konflikt hatte im Frühjahr 2011 mit zunächst friedlichen Protesten gegen Assad begonnen. Seither wurden mehr als 320.000 Menschen bei den Kämpfen getötet und Millionen Syrer in die Flucht getrieben.