EU-Kommission verschärft ihr Vorgehen gegen deutsche Pkw-Maut

EU-Kommission verschärft ihr Vorgehen gegen deutsche Pkw-Maut
(dpa)

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Die EU-Kommission hat die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der geplanten Einführung der Pkw-Maut eingeleitet.

Die deutsche Regierung habe jetzt zwei Monate Zeit, die Mautbestimmungen in Einklang mit EU-Recht zu bringen, erklärte die Kommission am Donnerstag. Sollte das nicht geschehen, werde die Kommission Deutschland möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Maut-Kosten
Für Autofahrer aus Luxemburg wird es bei der Einführung unter anderem eine Jahresmaut geben. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.

Daneben gibt es eine eine Zehn-Tages-Maut für 5, 10 oder 15 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 16, 22 oder 30 Euro. Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.

Der Bundestag hatte im März 2015 ein Gesetz zur Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland verabschiedet, die Anfang 2016 starten sollte. Die EU-Kommission hatte im Juni 2015 aber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und damit den Maut-Start verhindert.

Diskriminierung

Die Kommission bemängelt, dass gleichzeitig zum Maut-Gesetz ein Gesetz zur Senkung der Kfz-Steuer in Höhe der Maut für in Deutschland gemeldete Pkw verabschiedet wurde.

So müssten nur Halter von ausländischen Fahrzeugen die Maut zahlen. Das ist nach Ansicht der EU-Kommission eine Diskriminierung und deshalb nicht mit der EU-Gesetzgebung vereinbar.

Unter anderem im Raum Trier macht man sich Sorgen um die kaufkräftigen Kunden aus Luxemburg. So machen die Einzelhändler in Trier ein Drittel des Umsatzes mit der zahlenden Kundschaft aus Luxemburg. Die haben aber Angst, dass diese Kundschaft bei Einführung einer Maut weg bleibt.