EDF musste Cattenom nachrüsten

EDF musste Cattenom nachrüsten
(Tageblatt-Archiv/Robert Spirinelli)

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Ein fehlendes Ventil in der Größe eines Zwei Euro Stückes hat dazu geführt, dass die Aufsicht für französische Nuklearanlagen Cattenom mit einem Störfall der Stufe zwei belegt hat.

Bei einer Kontrolle am 18. Januar haben Ingenieure der Anlage in Cattenom festgestellt, dass ein Ventil an den Röhren fehlte, welches Wasser an den Lagerungsbehältern abgebrannter Brennstäbe ein- und ablassen. Diese Ventile sind die vierte Sicherungsstufe der Röhren. Würde Wasser aus den Röhren austreten und die Brennstäbe trocken fallen, gäbe es in Cattenom einen Zwischenfall größerer Art. „Wir haben in der vergangenen Woche mit Spezialtauchern die Ventile auf die Röhren aufgesetzt“, sagte eine Specherin am Montag.

Die Behälter der abgebrannten Brennstäbe stehen außerhalb der Reaktorgebäude. Die Reakltoren wurden daher während der Arbeiten nicht abgeschaltet. Betroffen waren die Reaktoren 2 und 3. Bei den Reaktoren 1 und 4 sind alle vier Sicherheitsstufen inclusive des letzten Ventils vorhanden, sagt die Sprecherin.

Störfall behoben

Die Kraftwerksleitung hatte bereits am 18. Januar die Aufsichtsbehörde für Nuklearsicherheit (ASN) verständigt. ASN hatte darauf hin den Vorfall auf der Störfallstufe 2 hoch gestuft. Nach Auskunft der Sicherheitsbehörde sind die Arbeiten am 1. und am 3. Februar durchgeführt worden. Der Störfall gilt damit als behoben.

Reaktor 2 war im Januar 2012 erneut von einem Störfall betroffen. Während eines Sturmes hatte sich der Reaktor von selbst abgeschaltet. Der Grund: Wasser war in einen Schaltkasten eingedrungen und hatte einen Kurzschluss verursacht.

Seltsame Verordnung

Die Veröffentlichung dieser Zwischenfälle erfolgt nach einer seltsamen französischen Verordnung. Cattenom darf nur die Präfektur in Metz und die lothringische Regionalzeitung „Républicain Lorrain“ verständigen. Im Ausland werden das Umweltministerium im Saarland und das Umweltministerium in Luxemburg verständigt. Die Verständigung der internationalen Medien erfolgt in der Regel über das Umweltministerium in Saarbrücken.

Wie gravierend ein Störfall in einer kerntechnischen Anlage ist, bewerten Fachleute nach der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse, INES. Die Skala reicht von 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) bis 7 (schwerste Freisetzung.)

INES-Skala

Stufe 7 Katastrophaler Unfall – Schwerste Freisetzung mit Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld

Stufe 6 Schwerer Unfall – Erhebliche Freisetzung mit vollem Einsatz der Katastrophenschutz- maßnahmen

Begrenzte Schäden

Stufe 5 Ernster Unfall – Begrenzte Freisetzung mit Einsatz einzelner Katastrophenschutz- maßnahmen, schwere Schäden am Reaktorkern und/oder an den radiologischen Barrieren

Stufe 4 Unfall – Geringe Freisetzung mit Strahlenexposition der Bevölkerung etwa in der Höhe der natürlichen Strahlenexposition, begrenzte Schäden am Reaktorkern und/oder an den radiologischen Barrieren, Strahlenexposition beim Personal mit Todesfolge

Erhebliche Kontamination

Stufe 3 Ernster Störfall – Sehr geringe Freisetzung mit Strahlenexposition der Bevölkerung in Höhe eines Bruchteils der natürlichen Strahlenexposition, schwere Kontaminationen, akute Gesundheitsschäden beim Personal, weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen

Stufe 2 Störfall – Erhebliche Kontamination mit unzulässig hoher Strahlenexposition beim Personal, begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen

Stufe 1 Störung – Abweichung von den zulässigen Bereichen für den sicheren Betrieb der Anlage

Stufe 0 – keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung