Deutsche Bahn einigt sich mit Cargolux

Deutsche Bahn einigt sich mit Cargolux
(F. Aussems)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Deutsche Bahn lässt in den USA Schadenersatzklagen gegen drei Fluggesellschaften, darunter Cargolux wegen eines Frachtkartells fallen.

Die Deutsche Bahn hat ihre US-Klagen gegen drei Fluggesellschaften wegen Preisabsprachen bei der Luftfracht zurückgezogen. Vorausgegangen sei ein Vergleich mit Nippon Cargo Airways, SAS sowie Cargolux, sagten Prozessbeteiligte am Montag. Gezahlt worden sei dabei von den Fluglinien unter 100 Millionen Dollar.

Klagen

„Wir sind in der Lage, die Klagen gegen einige Airlines zurückzunehmen“, bestätigte Bahn-Rechtsvorstand Gerd Becht einen Bericht des „Wall Street Journal“. „Unsere Ansprüche gegen weitere Fluggesellschaften werden wir mit Nachdruck weiterverfolgen“, ergänzte er. Der Rückzug der Klagen vor einem New Yorker Gericht bezieht sich zudem nur auf das US-Geschäft.

Weitere Klagen in Deutschland würden aufrecht erhalten. Dort summieren sich die Bahn-Forderungen auf über 1,8 Milliarden Euro. In den USA wird nun die Klage gegen Air France-KLM, All Nippon Airways und die australische Quantas weiter verfolgt. Bekommt die Bahn Recht, könnten sich die Zahlungen den Branchenkreisen zufolge auf über eine Milliarde Dollar belaufen.

Preisabsprachen

Vor dem Landgericht Köln kämpft die Bahn in Deutschland um Entschädigungen von Air Canada, Cargolux, Cathay Pacific, Japan Airlines, LAN, Qantas, SAS, British Airways und Singapore Airlines. Den Schadensersatzforderungen der Bahn-Logistiktochter Schenker haben sich ferner weitere Unternehmen wie BMW und Bosch angeschlossen.

Die Preisabsprachen der Airlines zwischen 1999 und 2006 waren bereits vor rund sieben Jahren aufgeflogen und hatten in vielen Ländern Strafen der Wettbewerbsbehörden ausgelöst. So verhängte die EU im Jahr 2010 eine Strafe von insgesamt rund 800 Millionen Euro. In den USA summierten sich die Bußgelder auf etwa 1,5 Milliarden Dollar. Die Lufthansa kam als Kronzeugin bisher um Zahlungen herum.

Davon unabhängig können Kartellopfer jedoch auf Basis der Ermittlungen selbst Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Frachttochter der Deutschen Bahn, DB Schenker, gehört zu den größten Logistik-Unternehmen der Welt und hatte sich an einer außergerichtlichen Einigung in den USA mit anderen Geschädigten nicht beteiligt.