Berauscht

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(Tageblatt-Archiv)

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Viele berauschte Personen waren im Polizeibericht vom Montagmorgen unterwegs.

So wurden u.a. diverse Kneipen in Esch in der Nacht von Sonntag auf Montag überprüft. In einem Lokal in der „rue de la Libération“ wurden gegen 1.45 Uhr mehrere Kunden überprüft. Während die Papiere zur Öffnungszeit in Ordnung waren, konnten sich drei Kunden nicht ausweisen und mussten mit aufs Revier.

Bei einem Mann wurden Drogen und … ein Ausweis gefunden, so dass dieser mit Protokoll und ohne Drogen schließlich nach Hause durfte. Bei den beiden andern wurde dagegen nichts gefunden, einer hatte bereits Kontakt mit der Fremdenpolizei gehabt. Die wurde auch diesmal verständigt, und nach Rücksprache mit dem Außenministerium wurden die beiden Männer, die weder Pass noch Visum vorzeigen konnten, ins „Centre de rétention“ gebracht.

Keine Papiere, dafür Drogen

Am Sonntagabend in Düdelingen wurde derweil ein Autofahrer gestoppt, da mehrere Lichter nicht funktionierten. Zutage trat bei der Kontrolle dann eine ganze Palette an Vergehen: der Wagen war vor über einem Jahr abgemeldet worden, Steuern waren gar seit zwei Jahren keine mehr beglichen worden. Der Mann stand zudem unter Drogeneinfluss (Marihuana), und so ordnete die Staatsanwaltschaft nicht nur die Beschlagnahmung des Autos, sondern auch noch eine Hausdurchsuchung an. Hier wurden ungefähr 25 Gramm Marihuana sowie verschiedene Drogenutensilien beschlagnahmt.

Doppelt gemoppelt …

Im Norden des Landes ließ sich ein Verkehrsteilnehmer derweil gleich zweimal erwischen. Das erste Mal am Sonntagabend in Deutschland, wo die Polizisten den Fahrzeugschlüssel einbehielten. Da der Wagen irgendwann weg war, gingen die deutschen Beamten davon aus, dass er mit dem Zweitschlüssel weggefahren wurde und verständigten ihre Luxemburger Kollegen in Ulflingen. Bei diesen ging dann auch noch ein Anruf eines Zeugen ein, dass besagtes Auto auf eher unorthodoxe Art und Weise durch die Gegend gesteuert wurde.

Zwischen Eisenbach und Stolzenburg stellte eine Patrouille gegen 1.30 Uhr den alkoholisierten Verkehrsteilnehmer.
Der Atemlufttest gelang erst nach mehreren Fehlversuchen, der zulässige Höchstwert wurde um über das Doppelte überschritten. Auf dem Revier ging dann gar nichts mehr in punkto Alkoholtest, und so musste der Fahrer zur Entnahme einer Blutprobe ins Krankenhaus gebracht werden, um den offiziellen Promille-Wert, der dann vor Gericht zurückbehalten wird, festzustellen.