Behörde verlangt Vernichtung von Beweisen

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Die Behörde für Anti - Terrorismus in Paris hat von der Stadt Nizza verlangt, alle Videoaufnahmen von dem Attentat am 14. Juli zu löschen.

In der Auseinandersetzung zwischen der Stadt Nizza und der Regierung in Paris gibt es eine neue Zuspitzung. Die Behörde verlangt, dass alle Aufnahmen der Überwachungskameras im Bereich des Attentats vom 14. Juli, 22.30 Uhr bis zum 15. Juli, 18 Uhr gelöscht werden. Der Grund: Die Behörde will so vermeiden, dass Filmaufnahmen in den sozialen Medien auftauchen oder sonst irgendwo veröffentlicht werden. Für den Anwalt der Stadt läuft das Verlangen der Behörde auf eine Vernichtung von Beweismitteln hinaus.

Die Stadt Nizza ist die Stadt in Frankreich, die mit den meisten Überwachungskameras ausgerüstet ist. Die 24 Stunden, für die die Aufnahmen gelöscht werden sollen, stellen 30.000 Stunden Videoaufnahmen dar.

Stadt Nizza weigert sich

Die Stadt Nizza weigert sich, dieser Aufforderung nachzukommen. Sie will sie durch die Staatsanwaltschaft überprüfen lassen. Das Problem einer möglichen Vernichtung besteht in der Vernichtung von Beweismitteln für zukünftige Prozesse. Angehörige von Opfern haben bereits mitgeteilt, dass sie Klage gegen den französischen Staat erheben wollen, weil trotz Ausnahmezustand keine genügende Sicherheit hergestellt worden sei. Dazu benötigten sie die Videoaufnahmen. Bei einer Löschung würde der französische Staat ihnen die Klagemöglichkeit mangels Beweises nehmen.

Zwischen der Stadt Nizza und der französischen Regierung ist eine harte Polemik entflammt. Der stellvertretende Bürgermeister Christian Estrosi wirft der Regierung vor, durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen die zwei Kilometer lange Todesfahrt des Lastwagens mit 84 Toten möglich gemacht zu haben. Innenminister Bernard Cazeneuve wies die Vorwürfe zurück und wurde von der Tageszeitung „Liberation“ angegriffen, die nachgewiesen haben will, dass seine Angaben falsch seien. In diesem Klima der Verdächtigungen erscheint die Aufforderung der Anti-Terrorismus Behörde zur Vernichtung von Video-Aufnahmen in einem besonderen Licht.