BND spionierte Hillary Clinton aus

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach Informationen deutscher Medien ein Telefonat der damaligen US-Außenministerin Hillary Clinton abgehört. Das berichteten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR am Freitagabend.

Mehrere deutsche Medien beriefen sich auf Dokumente, die der Anfang Juli festgenommene BND-Mitarbeiter und mutmaßliche US-Spion Markus R. an den US-Geheimdienst CIA übergeben hatte. Der Mann hat gestanden, der CIA mehr als 200 Dokumente weitergereicht zu haben.

Nach Angaben von „SZ“, NDR und WDR geht aus den Dokumenten außerdem hervor, dass die Bundesregierung angeordnet hat, einen NATO-Partner auszuspionieren. Dem Vorabbericht der drei Medien zufolge sollen ranghohe US-Regierungsvertreter ihre deutschen Kollegen bereits auf das abgehörte Telefonat von Clinton angesprochen haben.

„Keine systematische Spionage“

Deutsche Regierungskreise bestreiten demnach allerdings, dass es eine systematische Spionage des BND gegen die USA gebe. Vielmehr sei das Gespräch, das Clinton in ihrer Amtszeit aus einer US-Regierungsmaschine heraus geführt habe, nur zufällig aufgefangen worden.

Clinton soll dem Bericht zufolge allerdings kein Einzelfall gewesen sein: Es seien wiederholt Gespräche von Politikern der USA und anderer befreundeter Staaten mitgeschnitten und dem jeweiligen BND-Präsidenten vorgelegt worden. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen habe es sich dabei aber in keinem Fall um einen gezielten Lauschangriff gehandelt.

Seit Sommer des vergangenen Jahres gilt eine Anweisung des damaligen Kanzleramtes, solches Material sofort zu vernichten. Den Medieninformationen zufolge hat Markus R. der CIA zudem eine Kopie des „Auftragsprofils der Bundesregierung“ für den deutschen Geheimdienst übergeben.

Es stammt aus dem Jahr 2009 und hat bis heute Gültigkeit. Darin sei unter anderem festgelegt, welche Länder der BND ausspionieren soll. Die USA sollen sich nicht darunter befinden, seit einigen Jahren aber ein Nato-Land. Die Bundesregierung lehnte auf Anfrage von NDR, WDR und „SZ“ eine Stellungnahme wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Markus R. ab.