Attentäter in 30 Punkten angeklagt

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Einsatz von Massenvernichtungswaffen, vierfacher Mord, vielfache Körperverletzung, Verschwörung - die Liste der Anklagepunkte gegen den mutmaßlichen Bombenleger von Boston ist lang. Ihm könnte die Todesstrafe drohen.

Mehr als zehn Wochen nach dem Terroranschlag beim Boston-Marathon ist der Verdächtige Dschochar Zarnajew in 30 Punkten angeklagt worden. Ihm wird unter anderem Einsatz von Massenvernichtungswaffen vorgeworfen, der zum Tod von drei Menschen geführt und Dutzende andere verletzt habe. Außerdem soll sich Zarnajew wegen Tötung eines Polizeibeamten verantworten, wie das Justizministerium am Donnerstag mitteilte.

Demnach wurde Zarnajew in Massachusetts nach Bundesrecht angeklagt. Das heißt, ihm könnte die Todesstrafe drohen, obwohl Massachusetts als Staat sie nicht erlaubt. Allerdings gehen Rechtsexperten eher davon aus, dass es gar nicht zu einem Prozess kommt, sondern Ankläger und Verteidiger sich vorab auf lebenslange Haft einigen – im Gegenzug zu einer kompletten Aussage des Angeklagtne über die Hintergründe der Tat.

Zwei Sprengsätze

Zarnajew wird beschuldigt, zusammen mit seinem älteren Bruder Tamerlan am 15. Juli an der Marathon-Ziellinie zwei Sprengsätze gelegt zu haben. Laut Anklage koordinierten beide die Detonationen per Handy. Tamerlan zündete die erste Bombe, ein Mensch starb. Dschochar zündete den zweiten Sprengsatz und tötete zwei weitere Menschen. Außerdem gab es über 260 Verletzte.

Dschochar Zarnajew wurde nach tagelanger Fahndung gefasst. Zuvor sollen die Brüder auf ihrer Flucht einen Polizisten erschossen haben. Der Anklageschrift zufolge wurden sie schließlich von Beamten gestellt und attackierten diese mit vier selbstgebastelten Sprengsätzen. Tamerlan wurde dann von Polizisten erschossen, Dschochar konnte zunächst noch entkommen.

Zu den Anklagepunkten gehören auch Verschwörung, vielfache Körperverletzung, die Nutzung von Feuerwaffen, Carjacking und Sachbeschädigung.