/ Apples Steuerdeals in Irland unzulässig
Die EU-Kommission will laut Medienberichten die Steuerkonditionen für Apple in Irland für unzulässige Beihilfen erklären und damit den Weg für potenziell milliardenschwere Nachforderungen ebnen.
Die Entscheidung könne bereits am Dienstag bekanntgegeben werden, berichteten der irische Sender RTE, der Finanzdienst Bloomberg, die Financial Times und das Wall Street Journal am Montag unter Berufung auf informierte Personen.
Die EU-Kommission erklärte bereits in einer vorläufigen Einschätzung im Zuge ihrer jahrelangen Ermittlungen, Irland habe Apple günstigere Steuer-Konditionen gewährt, um den Konzern als Arbeitgeber zu gewinnen. Das wäre aus Sicht der Brüsseler Behörde eine wettbewerbswidrige Beihilfe. Die von der Kommission angeprangerten Deals gehen auf das Jahr 1991 zurück und wurden 2007 erneuert.
Die irische Regierung besteht darauf, dass die Vereinbarungen rechtens seien und kündigte an, sie wolle vor Gericht ziehen, wenn die Kommission die Steuerdeals für unzulässig erklären sollte. Auch Apple schloss einen solchen Schritt nicht aus. Der Konzern wolle in Brüssel fair angehört werden, sagte Apple-Chef-Tim Cook jüngst in einem Interview der Washington Post. Anderenfalls werde Apple Widerspruch einlegen. Der Konzern betonte stets, er zahle alle geforderten Steuern.
Bis zu 19 Milliarden
Apple lässt einen erheblichen Teil des weltweiten Geschäfts über Tochterunternehmen in Irland laufen. Daher könnte es für den Konzern auch um viel Geld gehen. So ist eine der Töchter dafür zuständig, Geräte aus Asien zum Verkauf in Europa umzuschlagen.
Den Berichten zufolge will Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auch eine Empfehlung für die Höhe der Nachzahlungen machen, die Irland von Apple einfordern müsste. Bisherige Expertenschätzungen gehen von einigen hundert Millionen bis hin zu 19 Milliarden Dollar, die die Bank JP Morgan als möglichen Höchstwert errechnete.
Die EU-Kommission ermittelt nur gegen Irland, aber letztlich würde Apple zur Kasse gebeten, um den für eine illegale Beihilfe erklärten Betrag zurückzuzahlen.
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