Agrargesetz: langsam, aber sicher

Agrargesetz: langsam, aber sicher
(Tageblatt-Archiv)

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Wegen europäischer Verspätung beim sog. PDR ("Plan de développement rural") verspätet eingereicht, geht das Luxemburger Agrargesetz für die Periode 2014-2020 langsam, aber sicher seinen Weg.

Das Gesetz „concernant le soutien au développement durable des zones rurales“, wie es mittlerweile offiziell heißen muss, war am Freitag wieder Gesprächsthema in der zuständigen parlamentarischen Kommission.

Das Gutachten des Staatsrats hatte bekanntlich 45 formelle Einsprüche zu Tage gebracht, v.a. formal-juristischer Natur. „Diesen ist allen Rechnung getragen worden“, erklärt Gusty Graas (DP), Präsident der Agrarkommission und Berichterstatter des Gesetzesprojekts, „und sie sind auch in der Sitzung besprochen worden. Ebenfalls besprochen wurden die inhaltlichen Änderungen, die Landwirtschaftsminister Fernand Etgen eingebracht hatte. Abgestimmt haben wir aber noch nicht, das passiert erst in der Sitzung vom 16. Februar, da die CSV möglicherweise noch eigene Änderungsvorschläge einbringen will.“ Seiner Meinung nach würde aber über die Änderungen des Ministers wohl ein Konsens bestehen, so Graas.

Landwirtschaftskammer wird noch einmal angehört

Ebenfalls am 16. Februar wird die Kommission sich auch noch einmal mit Vertretern der Landwirtschaftskammer treffen: „Es gab bereits zwei Treffen mit dem Minister, aber wir wollen auch noch einmal die Meinung der direkt Betroffenen hören“, so der Abgeordnete.

Ist dies alles erledigt und sind weitere mögliche Änderungen am Text diskutiert worden, wird „en bloc“ über alles abgestimmt. Dann muss der neue Textentwurf wieder zum Staatsrat für dessen Gutachten. „Ich denke also, dass es für März kaum reichen wird, damit das Gesetz zur Abstimmung ins Parlament kann. Ich hoffe aber, dass es für April reichen wird“, so Gusty Graas.

Auch über Finanzvolumen diskutieren

Der Gesetzestext an sich hatte sich seitens der Landwirtschaftskammer und der Bauernverbände starker inhaltlicher Kritik ausgesetzt gesehen. Dieser war Fernand Etgen in Teilen entgegen gekommen. U.a. wurde bei den Auswahlkriterien für Subventionierungen nachgebessert; ein neuer Aussiedlerhof wird in Zukunft als ein einziges Projekt angesehen; bei der Installierungsprämie wurde nachgebessert und die Mindestbeträge, um Investitionshilfen zu bekommen, wurden herabgesetzt.

Wohnhäuser sollen auch in Zukunft bei der Rückerstattung von Enregistrement-Taxen berücksichtigt werden können, und wie bei landwirtschaftlichen Betrieben soll nun auch für weiterverarbeitende Betriebe die maximale Investitionsobergrenze auf 15 Millionen Euro abgehoben werden.

Diese und weitere Änderungsvorschläge wurden von Camille Schroeder im am Donnerstag erschienenen Informationsblatt der „Baueren-Allianz“ begrüßt. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Vorsitzende trotzdem: Nicht nur die Fördermaßnahmen an sich müssten diskutiert werden, sondern auch das Finanzvolumen für die Periode 2014-2020. Es könne nicht sein, dass dieses auf dem Stand von 2007-14 quasi eingefroren werde, so Schroeder.

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