Acta bringt das Parlament nicht aus der Ruhe

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LUXEMBURG – Luxemburg soll das umstrittene Acta-Abkommen nicht ratifizieren. Das forderten „déi gréng“ am Mittwoch im Parlament. Der Vertrag verletze die Verbraucher-Rechte.

„Luxemburg soll ein Zeichen setzen und sich klar von Acta distanzieren“, so Claude Adam am Mittwoch im Parlament. Acta soll zum Schutz der Autorenrechte auch im Internet beitragen. Das internationale Abkommen soll vor Produktpiraterie schützen.

Adam war der EU unter anderem mangelnde Transparenz bei der Ausarbeitung des Vertrags vor. Zum Beispiel sei kein Luxemburger in die Vorbereitungsarbeiten eingebunden worden, obwohl die Kommission im selben Dokument auf die Notwendigkeit von nationalstaatlichen Vertretern in diesen Verhandlungen hinweist.

Das Abkommen ziele einseitig auf die Wahrung der Interessen der großen Konzerne, ohne Bürgerrechts- und Verbraucherschutzaspekte zu berücksichtigen, so Adam. Alex Bodry (LSAP) versuchte, die Bedenken der Kritiker zu zerstreuen. Rechtlich ändere sich für Luxemburg nicht viel. ADR-Redner Jacques-Yves Henckes verteidigte Acta. Die Kritiker würden den Leuten etwas vorgaukeln, ärgerte sich der Parlamentarier. Ohnehin habe die nationale Gesetzgebung den Vorrang gegenüber Acta. déi-Lénk-Sprecher Serge Urbany befürchtet negative Auswirkungen auf Produktion und Vertrieb von Generika-Medikamenten. Er sprach von einem Schachzug der großen Unternehmen, welche die Kontrolle über das Internet erlangen wollen.

Die Motion von „déi gréng“ gegen den Acta-Vertrag wurde mit 38 gegen 14 Stimmen und 8 Enthaltungen verworfen.

Acta soll vor „Raubkopien“ schützen

Acta soll die Verbreitung von „Raubkopien“ (z.B. Musik, Videos, Filme, Programme und Produkte) über das Internet bekämpfen. Kritiker bemängeln, dass der Text die aktuelle Nutzung des Internets verändern wird, indem es die Balance zwischen Industrie- und Verbraucher zugunsten der Rechteinhaber verschiebt.

Wer zum Beispiel einen Kinofilm mit dem Handy filmt oder ein eigenes Video ins Internet stellt, wo man einen aktuellen Hit als Karaoke mitsingt, ohne die Rechte am Lied zu besitzen, könnte mit strafrechtliche Folgen rechnen, selbst wenn es sich um eine private Nutzung handelt.