30 Millionen Euro für Überschwemmungsopfer

30 Millionen Euro für Überschwemmungsopfer
(Tageblatt/Hmontaigu)

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Die Regierung stellt 30 Millionen Euro für die Überschwemmungsopfer bereit, so Premierminister Xavier Bettel am Freitag. Auch die Sparkasse will helfen.

Es waren die schwersten Unwetter seit langem, nun hat die Regierung mit finanzieller Hilfe reagiert: Sie stellt 30 Millionen Euro für die Betroffenen der Überschwemmungen bereit.

Damit das Geld korrekt verteilt wird, sollen Experten vor Ort den Schaden beurteilen. Das Familienministerium soll diese Arbeitsgruppe übernehmen und leiten.

0-Prozent-Darlehen

Außerdem hat die Sparkasse angekündigt, dass sie Darlehen für die Opfer anbietet, bei denen der Staat die Zinsen übernimmt. Klartext: Die Betroffenen können 0-Prozent-Darlehen beantragen.

Die Menschen hätten bis zum 30. September Zeit, ihre Dossiers einzureichen. Diese sollten nicht nur an die Versicherung, sondern auch den Staat weitergeleitet werden.

Auch auf der Tagesordnung des Ministerrats am Freitag standen die Reform der Gemeindefinanzen, sowie die Polizeireform. Für beide gab es grünes Licht.

Beratungsstelle gegen Radikalisierung

Hinsichtlich der aktuellen Situation des internationalen Terrors wurde ebenfalls beschlossen eine Beratungsstelle einzurichten. Diese soll zur Prävention von Radikalisierung dienen. Vor allem richtet sich die Beratungsstelle an junge Menschen. Sie bietet aber auch Hilfe für Menschen aus dem nahen Umfeld, wie Familienangehörige und Freunde.

Hier können sich Personen, die Hilfe diesbezüglich benötigen, in einem ersten Schritt telefonisch oder per E-Mail melden. In einem zweiten Schritt wird die Beratungsstelle eine personalisierte Hilfe anbieten, die auch persönliche Gespräche miteinbegreift. Sollte jedoch von einer Person eine erstzunehmende Gefahr ausgehen, wird der Staatsanwalt darüber informiert.

Kirchenfabriken und Elternurlaub

Auch zeigte sich der Ministerrat einverstanden mit der Reform der „Kirchenfabriken“. Diesbezüglich wurde jedoch für weitere Details auf die Pressekonferenz des Innenministers Dan Kersch (LSAP) am kommenden Freitag (5. August) verwiesen.

Ebenfalls grünes Licht gab der Ministerrat für die Reform des „congé parental“. Diesbezüglich gibt es nun drei Kategorien. Ein „congé pour raisons d’ordre personnelles“, ein „congé postnatal“ und ein „congé pour raisons familiales“.

Der „congé pour raisons d’ordre personnelle“ sieht vor den Vätern mehr Freizeit für das Neugeborene zu bieten. Bezüglich des „congé postnatal“ wird hier eine Verlängerung dieser Freistellung von acht auf zwölf Wochen genehmigt. Der „congé pour raisons familiales“ wird in Zukunft nach dem Alter der Kinder gestaffelt.