Sparen auf Kosten der Kinder

Sparen auf Kosten der Kinder
(Tageblatt/Steve Troes)

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Die Desindexierung der Familienzulagen im Jahr 2006 führte bei den betroffenen Familien zu einem Einkommensverlust von mehreren Tausend Euro, schreibt die „Chambre des salariés“ (CSL).

Wären die Familienzulagen immer noch indexiert, so wäre ihr Betrag heute, nach fünf Indextranchen, um 13,1 Prozent höher als der, der seit 2005 unverändert ist. Das schreibt die CSL in der neuesten Ausgabe der „Socionews“.

Der Kinderbonus hat diesen Einkommensverlust nur teilweise kompensieren können. Die Indexierung der Familienzulagen wurde durch das Gesetz vom 27. Juni 2006 abgeschafft. Darauf hatten sich die Sozialpartner in den Tripartite-Verhandlungen von 2006 verständigt. Der Steuerkredit für Kinder, im Volksmund Kinderbonus genannt, wurde im Dezember 2007 eingeführt. Allerdings konnten nur diejenigen Familien integral vom ihm profitieren, die nicht in den Genuss von Steuererleichterungen kamen, weil ihr Einkommen nicht hoch genug war. Dabei handelte es sich um die Haushalte mit zwei Kindern und einem Bruttomonatsgehalt unter 2.136 Euro.

Eine Nullnummer

Für Familien mit einem Kind und einem versteuerbaren Einkommen über 2.665 Euro war der Ersatz der Steuervergünstigung durch den Kinderbonus eine Nullnummer. Der entsprechende Betrag für Familien mit zwei Kindern lag bei 3.190 Euro. Für diese Familien wurde die Desindexierung des Kindergeldes also nicht kompensiert. Durch die Desindexierung verloren die Familien (die altersbedingten Erhöhungen nicht miteingerechnet) bei einem Kind 919,24 Euro, bei zwei 2.182,77, bei drei 3,975,76 Euro, bei vier 5.767,43 Euro und bei fünf Kindern 7.559,71 Euro.

Die letzte reelle Erhöhung des Kindergelds erfolgte am 1. Januar 2002. Pro Monat und Kind zahlte Papa Staat 24,75 Euro mehr. Desindexiert wurde auch die Erziehungszulage. Sie wird dem Elternteil ausbezahlt, der seine Karriere unterbricht, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen. Personen, die zwischen Juli 2010 und Juni 2012 in den Genuss dieser Zulage gekommen sind, erhielten wegen der Desindexierung 1.328 Euro weniger.

Verluste beim Elternurlaub

Ohne die Desindexierung fiel auch die Entschädigung bei Elternurlaub im ersten Semester dieses Jahres um 1.402,08 Euro höher aus. Verluste mussten die Familien auch bei der Geburtenzulage hinnehmen. Diese beträgt derzeit 580,03 Euro. Wäre sie indexiert, betrüge sie heute 656,25 Euro.

Familien mit Kindern mussten sich wegen der Desindexierung durchschnittlich mit 13,1 Prozent weniger Familienzulagen zufriedengeben. Selbst wenn es nur sieben bis acht Prozent wären, würde dies immerhin noch einige Tausend Euro ausmachen, auf die sie verzichten müssen, schlussfolgert die CSL.