Seiten gehen schneller vom Netz

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Deutlich schneller werden heute in Luxemburg Internetseiten, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, vom Netz genommen. In einem knappen Jahr gab es 1.437 Meldungen zu in Luxemburg gehosteten illegalen Inhalten.

In Luxemburg dauert es zwei Arbeitstage, bis Internetseiten, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, vom Netz genommen werden. Das teilte die Polizei am Donnerstag mit. Im Juni 2013 konnten sogar alle Inhalte innerhalb eines Tages entfernt werden. Schnelleres Entfernen von Darstellungen dieser Art aus dem Internet gelingt nur über die Zusammenarbeit von mehreren Partnern.

Zwischen Januar 2013 und dem 1. Dezember 2013 wurden 1.437 Meldungen zu in Luxemburg gehosteten illegalen Inhalten an die „International Association of Internet Hotlines“ (Inhope) geschickt. Das entspricht 2,9 Prozent des Hostings weltweit und 5,6 Prozent in Europa in dieser Zeitspanne. Inhope koordiniert ein weltweites Netzwerk von Internet-Hotlines zur Bekämpfung von illegalen Inhalten im Internet, insbesondere von Darstellungen von Kindesmissbrauch. Das Netzwerk besteht aus 46 Hotlines aus 40 Ländern.

Innerhalb eines Tages

Die in Luxemburg ansässige Bee Secure Stopline, die die Forderungen des „Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand“ (ORK) unterstützt, ist seit 2008 Mitglied des Netzwerkes. Innerhalb eines Tages werden die von der „Stopline“ als illegal eingestuften Inhalte an die zuständigen Stellen bei der Polizei weitergeleitet.

Auf europaweitem Niveau wurden bis Mitte des Jahres 2013 in Europa 96 Prozent der Meldungen mit Darstellungen von Kindesmissbrauch innerhalb eines Tages an die zuständigen Stellen bei der Polizei weitergeleitet. 92 Prozent der als illegal eingestuften Inhalte wurden innerhalb einer Woche entfernt, heißt es in der Mitteilung der „Police judiciare“ weiter. Sie fordert im Übrigen eine juristische Regelung für Luxemburg bezüglich der Darstellung von Minderjährigen in sexualisierten Kontexten und Posen, wie sie das ORK in ihrem letzten Jahresbericht bereits eingefordert hat.

Da solche Bilder hier nicht unter Kinderpornografie fallen, muss die „Stopline“ als zentrale Meldestelle in Luxemburg bisher diese Inhalte „als nicht illegal“ einstufen. Als Beispiel verweist die „Police judiciare“ auf die Regelungen in Deutschland, in dessen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Angebote unzulässig sind, „wenn Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ dargestellt werden, was auch virtuelle Darstellungen umfasst.