Im Berufungsprozess gegen den ADR-Abgeordneten Roy Reding ist am Donnerstag das Urteil gefallen. Reding muss 50.000 Euro Strafe zahlen, weil er in einem Haus, das seiner Firma Umbauarbeiten ohne Baugenehmigung machen ließ. Bereits 2014 wurde der ADR-Abgeordnete zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Reding nahm das Urteil nicht an und ging in Berufung.
Während der Verhandlungen im Berufungsverfahren kritisierte Redings Verteidiger, die Höhe der Geldstrafe als viel zu hoch. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte eine Bestätigung des Urteils aus erster Instanz.
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