Massive Verletzungen am ganzen Körper

Massive Verletzungen am ganzen Körper
(Jean-Claude Ernst)

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Vor Gericht muss sich Pascal T. verantworten. Er hatte im Juni 2015 in Dippach bei einer Routinekontrolle eine Polizistin überfahren. Sie starb an ihren Verletzungen. Der Mann ist der Justiz kein Unbekannter.

Der 36-jährige Mann stand damals mit später gemessenen 1,2 Promille unter starkem Alkoholeinfluss und hatte die Zeichen der Polizei missachtet. Erschwerend hinzu kam die Tatsache, dass der Mann schon im Mai 2014 wegen Trunkenheit am Steuer zu einem Fahrverbot von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Der Beschuldigte, der seit den Fakten in Untersuchungshaft sitzt, riskierte also den Wegfall der Bewährung und den Zuschlag der neuen Strafe, die bei fahrlässiger Tötung bis zu 5 Jahren betragen kann.

Pascal T. fasste im Leben nie richtig Fuß. Er wechselte zwischen Arbeitslosenperioden und depressiven Phasen hin und her. Hinzu kamen Drogen- und Alkoholprobleme. Vor Gericht kam am Mittwoch heraus, dass ihm inzwischen eine Invalidität von 32 Prozent bescheinigt wurde.

Hoher Cannabis-Wert

Ein erster medizinischer Gutachter beschrieb im Zeugenstand den Kampf um das Leben der jungen Polizistin, die bei ihrer Ankunft im Klinikum massive Verletzungen am ganzen Körper aufwies, so dass nach intensivster notmedizinischer Behandlung kurz nach vier Uhr morgens nur noch der Tod festgestellt werden konnte. Ein zweiter, toxikologischer Experte hatte bei der Polizistin keine alarmierende Substanzen festgestellt, während beim Beschuldigten eine Alkoholkonzentration von 1,65 Gramm pro Liter Blut und ein hoher Cannabis-Wert festgestellt wurde.

Auch der psychiatrische Experte sprach den Konsum von Cannabis beim Beschuldigten an. Kurz vor dem Unfall hatte er mit einem Freund eine Flasche Whisky getrunken, bevor er gegen 00:45 Uhr seinen Wagen bestieg und nach Hause fahren wollte. Obwohl er sich fahrtüchtig gespürt hatte, konnte er sich nicht mehr genau an den Aufprall erinnern. Jedenfalls wollte er danach nicht flüchten.

Extreme Schlangenlinie

Der auffällig teilnahmslose Beschuldigte leide unter Angst- und Panikanfällen, die er medikamentös behandelt. Er trinke seit seinem 16. Lebensjahr regelmässig Alkohol. Ein Konsum, der sich ab seinem 19. Geburtstag noch steigerte. Der Angeklagte weise keine signifikanten Persönlichkeitsstörung oder sonstige psychiatrisch relevante Pathologien auf und sei dementsprechend voll schuldfähig.

Es war dann der Kollege der toten Polizistin, der im Zeugenstand aussagte. Während seine Kollegin mit der Fahrerin des ersten Wagens zum Kofferraum ging, bemerkte er den Unfallwagen, der mit ca 61 Stundenkilometer in extremer Schlangenlinie auf ihn zukam. Obwohl er den Leuchtstab erhob, überfuhr der Wagen seine Kollegin. Der Zeuge ist dem Wagen in der Straße entgegen gegangen, während die Polizistin mit der üblichen reflektierenden Kleidung hinter dem zu einem Viertel auf dem Bürgersteig und parallel zur Strasse abgestellten Wagen stand.

Linksseitig weggewirbelt

Der Verteidiger wollte wissen, ob die Richtlinien einer solchen Geschwindigkeitskontrolle eingehalten wurden, was der Zeuge bejahte, auch wenn man sie an einem gesicherteren Standort hätte durchführen können, wie der Zivilkläger der Versicherung meinte. Die während des Unfalls kontrollierte Frau konnte im Zeugenstand nicht viel zur faktischen Wahrheitsfindung beitragen, weil sie laut eigenen Aussagen zum Zeitpunkt der Kollision wie versteinert war und sich erst später der Schwere des Unfalls bewusst wurde. Sie war es, die den Notdienst benachrichtigte.

Die Ermittler bestätigten die auch in öffentlicher Verhandlung festgestellten Fakten. Das Opfer wurde zwischen den beiden Wagen erfasst und linksseitig weggewirbelt. Der Spurensicherung gelang es nicht, den genauen Standpunkt des Wagens festzustellen.

Der Prozess wird am Donnerstag mit den einzelnen Plädoyers fortgesetzt.