Zwölf Jahre Haft: Kindsmisshandlung und Vergewaltigung

Zwölf Jahre Haft: Kindsmisshandlung und Vergewaltigung

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Ein im Jahr 2015 vor dem Bürgerkrieg in Syrien geflüchteter Familienvater musste sich vor der Neunten Kammer am Bezirksgericht Luxemburg wegen häuslicher Gewalt verantworten.

Von Carlo Kass

Im Namen der gesamten Familie hatte sein Sohn Klage eingereicht. Er warf dem Vater vor, seine Sorgfaltspflicht verletzt und seine Ehefrau sowie die Kinder unter ständigem Druck gehalten zu haben.

Ihm sei es lediglich um die Unterstützungsgelder gegangen. Seine Frau sei für ihn eher ein Klotz am Bein gewesen. Als sie dann mit ihren Töchtern zu ihrem Sohn umzog, soll er sie gezwungen haben, in die Türkei auszuwandern und die Kinder in Luxemburg zu lassen. Dem Angeklagten wurden auch Bedrohungen mit Messer, Vergewaltigung der Ehefrau und Gewalt gegen die eigenen Kleinkinder vorgeworfen.

Der Mann relativierte die Fakten jedoch und gab lediglich zu, seine Frau und seinen Sohn mehrmals geohrfeigt zu haben. Alles andere sei ein Komplott gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft hatte dies faktenbedingt etwas anders gesehen und eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit eventueller Teilbewährungsfrist beantragt.

Am Donnerstag nun wurde der Mann zu zwölf Jahren Haft mit deren fünf auf Bewährung mit der Bedingung, sich einer psychologischen Therapie zu unterziehen, verurteilt. Den drei Nebenklägerinnen muss er insgesamt 11.500 Euro Schadenersatz zahlen.