/ Wie viel kostet der Arztbesuch im Ausland?
Von der Luxemburger Krankenkasse (CNS) werden üblicherweise hierzulande die medizinische und die zahnmedizinische Versorgung, Prothesen, Zahnimplantate, Medikamente, Bluttransfusionen, medizinische Instrumente, Krankenhausaufenthalte, Therapien, Rehabilitation, Krankentransporte und palliative Pflege, ganz oder zum Teil übernommen.
Wie muss man vorgehen, wenn man in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz, eine medizinische Versorgung oder Verschreibungen bekommt, um das Geld von der hiesigen Krankenkasse zurückzubekommen?
Wenn es sich um einen Aufenthalt in einer spezialisierten Klinik, einer Rehaklinik oder einem Erholungszentrum, um die Aufnahme einer sterbenden Person, oder um speziell benötigtes medizinisches Material handelt, ist die Erstattung der Kosten an eine vorher angefragte Genehmigung gebunden. Eine solche Erlaubnis kann nicht verweigert werden, wenn die benötigte medizinische Behandlung hier im Land nicht angeboten wird oder hier nicht erlaubt sind.
Kostenübernahme
Sollte es sich allerdings um eine andere Art der Behandlung als die der oben genannten Fälle handeln, ist eine vorangehende Genehmigung nicht nötig. Allerdings müssen die Kosten in dem Fall vom Patienten selbst vorgestreckt werden, bevor er eine Rückerstattung in dem Land anfragen kann, in dem er versichert ist. Allerdings nach den Durchführungsrichtlinien, dem Gebührensatz und den Tarifen, die in Luxemburg gelten, und ohne dabei die eigentlichen anfallenden Kosten zu überschreiten.
Im Falle einer Uneinigkeit bei einer individuellen Entscheidung der Krankenkasse hat die betroffene Person die Möglichkeit, die Entscheidung brieflich anzufechten.
Dieser unterliegt keiner vorgeschriebenen Form und muss nicht von einem Anwalt stammen.
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium hat die Krankenkasse eine nationale Kontaktstelle eingerichtet, um die Fragen der Versicherten hier im Land zu beantworten.
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