Was kostet die Monarchie?

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Unsere Monarchie zählt mit Spanien und Belgien zu den am wenigsten transparenten Monarchien ganz Europas. Die neun Millionen, die offiziell im Staatsbudget aufgeführt sind, decken nur einen Teil der Finanzierungskosten unserer Monarchie.

Macht man sich die Mühe und möchte die Finanzierung unserer Monarchie verstehen, dann lassen sich zwei Schlussfolgerungen ziehen. Erstens: Grundsätzliche Fragen über Sinn und Zweck einer Monarchie im 21. Jahrhundert tauchen in unserer Gesellschaft nur am äußersten Rande auf. Selbst in Anbetracht der Austeritätspolitik unserer Regierung wird die Rentabilität der Millionen für unsere „Royals“ nicht infrage gestellt. Zweitens: Unsere Monarchie zählt mit Spanien und Belgien zu den am wenigsten transparenten Monarchien ganz Europas. Die neun Millionen, die offiziell im Staatsbudget aufgeführt sind, decken nur einen Teil der Finanzierungskosten unserer Monarchie.

So verstecken sich zum Beispiel in den Budgets verschiedener Ministerien weitere Posten, die in die Finanzierung der Monarchie und ihrer Funktionsweisen fließen: Staatsbesuche gehen auf Kosten des Außen- bzw. des Staatsministeriums, Personenschutz und Militärparaden werden meistens aus dem Budget des Innenministeriums bezahlt und selbst die im Oktober anstehende Hochzeit von Guillaume und Stéphanie bezahlt zumindest zu einem Teil das Staatsministerium. Wie viel Geld die Monarchie nun de facto jährlich verschlingt, ist nur sehr schwer zu durchschauen. Zudem ist der Hof nicht dazu verpflichtet, über einige Konten (z.B. die Representationsspesen) der offiziell angeführten Posten im Staatsbudget Rechenschaft abzulegen. Wenn Luxemburg davon überzeugt ist, dass die Institution Monarchie einen Mehrwert für die Gesellschaft ausmacht, sollten im 21. Jahrhundert ihre Finanzen dann nicht leichter nachvollziehbar sein?

Im Staatsbudget stehen 9.200.086 Euro für die Monarchie bereit.

Personalkosten: 7.458.446 Euro

Liste civile: 1.120.280 Euro

Die Wortwahl „Liste civile“ sorgt nicht selten für Verwirrung, besteht allerdings aus nichts weiter als aus Personalkosten. Es wird ein Gesamtbetrag für die Personalkosten des großherzoglichen Hofs festgelegt, davon wird die „Liste civile“ abgezogen und der Rest auf die anderen Posten verteilt, d.h. die Gehaltskosten setzen sich zusammen aus „Liste civile“, Gehaltskosten in Zusammenhang mit dem Amt des Großherzogs sowie des ehemaligen Großherzogs. Die „Liste civile“ ist in keinem Fall das Gehalt des Großherzogs, denn ein Gehalt kriegt der Großherzog de facto nicht.

Warum dann noch eine „Liste civile“? Weil das in Artikel 43 der Verfassung so festgelegt ist. Der Betrag wurde 1948 auf 300.000 Francs Or festgelegt, damals 6.000.000 Luf und heute, dank „échelle mobile“ (u.a. Index) obiger Betrag.

Grand-Duc Henri 4.752.616 Euro

Grand-Duc Jean 1.418.531 Euro

Traîtement des fonctionnaires 167.037 Euro

Die „Maison du Grand-Duc“ wird behandelt wie jede andere Verwaltung auch. Der Staat steht für rund 90 Posten gerade, alles Personal, was darüber hinaus am großherzoglichen Hof angestellt wird, muss dann auch vom Hof selber bezahlt werden.

Die Angestellten, die der Staat übernimmt, haben die gleichen Gehaltsklassen wie die „employés d’Etat“. Vor 2002 war das System übrigens ein anderes und der Staat stand für 85 Prozent der Personalkosten gerade, ohne dass das Kontingent im Voraus festgelegt war. Von den rund 7,5 Millionen Personalkosten sind 6,4 Millionen reine Brutto-Gehälter. Hinzu kommen Hilfskräfte (etwa bei Staatsessen), Überstunden und Pensionsansprüche.

Der Posten „Traîtement des fonctionnaires“ ist das Sekretariat des Großherzogs, das so im Gehältergesetz von 1963 vorgesehen ist.

Kontrolle und strikte Regeln

Von Staats- und Finanzministerium wird die „Maison du Grand-Duc“ behandelt wie jede andere Verwaltung. Bei den Gehaltskosten bedeutet das, dass es auch eine Abrechnung gibt. Allerdings können die Kosten leicht steigen, etwa wenn Beförderungen fällig werden o.ä. Allerdings gab es in der Historie keine Ausreißer nach oben und es wurde auch so gut wie kein zusätzliches Personal vom Hof beantragt. Das müsste dann auch laufen, wie bei andern Verwaltungen auch, d.h. Posten für Posten muss „en bonne et due forme“ genehmigt werden.

Repräsentationsspesen: 1.054.822 Euro

Grand-Duc Henri: 671.093 Euro

Grand-Duc Jean: 233.729 Euro

Der Großherzog bezieht kein Gehalt, dafür aber einen Pauschalbetrag an „Frais de représentation“. Damit bestreitet er allerdings nur den offiziellen Teil seines Lebensunterhalts. Vereinfacht gesagt: Das Brötchen, was er morgens bei einem Empfang isst, wird über die „Frais de représentation“ bezahlt, das, was er Abends zu Hause isst, zahlt er selbst. Sozialkosten werden von den „Frais de représentation“ nicht abgezogen, weil es kein Gehalt ist. Es ist das gleiche System wie bei Abgeordneten und Regierungsmitgliedern.

Auslandsreisen, bei denen in der Regel auch Minister dabei sind, werden übrigens nicht über diese „Frais de représentation“ abgerechnet. Das läuft in der Regel über das Staatsministerium. Die „Frais de représentation“ sind also nur für die Kosten im Rahmen der offiziellen Aufgaben in Luxemburg gedacht.

Grand-Duc héritier Guillaume: 150.000 Euro

Der Betrag, den Erbgroßherzog Guillaume für Kosten im Rahmen seiner offiziellen Aufgaben erhält, steht 2012 ein erstes Mal im Budget. Die Summe wurde in Analogie zu dem hochgerechnet (Bsp. Index), was dem heutigen Großherzog Henri für seine Aufgaben als Erbgroßherzog zugestanden wurde. Auch hier gilt: In keiner Form ist diese Summe als Gehalt gedacht.