Verbesserungs-Bedarf beim Haushalt

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Der Rechnungshof gibt sein Gutachten über den Staatshaushalt 2015 und das "Zukunftspaket" der Regierung ab. Er spart nicht mit Kritik.

Der Luxemburger Rechnungshof hält in seinem Gutachten fest, dass die Regierung zu zwei Dritteln die Einnahmen erhöht, um die Staatsfinanzen zu sanieren anstatt die Ausgaben zu senken. Dabei würde das Regierungsprogramm vorsehen, dass die Hauptlast der Sanierung auf den Ausgaben liegen müsse.

Des Weiteren stellt der Rechnungshof fest, dass nur 161 Maßnahmen des „Zukunftspakets“ einen finanziellen Einfluss auf den Haushalt 2015 haben. Um welche Summe es dabei geht kann jedoch noch nicht gesagt werden, weil die finanziellen Angaben für 49 der 258 Maßnahmen fehlen, heißt es in einer Mitteilung. Einige Maßnahmen seien lediglich Absichtserklärungen.

Achtung…

Großes Sparpotential sieht die Regierung bei den Mutterschafts- Gesundheits- und Familienleistungen. Die Reformen in diesem Bereichen seien aber noch nicht vorgestellt worden, moniert der Rechnungshof, der unter anderem vor der Alterung der Gesellschaft warnt. Sie habe erhebliche Kostenerhöhungen zur Folge.

24,4 Prozent der Steuereinnahmen stammen aus dem Finanzsektor. Ein großer Teil dieses Geldes wird durch den elektronischen Handel (9.2 Prozent) und den Tanktourismus (7,5 Prozent) eingenommen, wird in der Mitteilung betont. 2015 werden die etwa 700 Millionen Euro des elektronischen Handels aber fehlen. Die 250 Millionen aus der angekündigten Meherwertsteuer-Erhöhung kompensiere diesen Ausfall aber nur zum Teil. Der Tanktourismus spült jährlich 870 Millionen Euro in die Staatskassen. Bei einem Ausstieg aus dem Tanktourismus müssten Alternativen gefunden werden, so der Rechnungshof.

Keine Kontrolle über den „Fonds souverain“

Über den Nutzen des „Fonds souverain“, den die Regierung ins Leben rufen will, möchte sich der Rechnungshof noch nicht äußern. Dieser Fonds soll jährlich mit 50 Millionen Euro für die künftigen Generationen gefüllt werden. Sein Erfolg hängt von der Rentabilität der Anlagen ab, so der der Rechnungshof der auch festhält, dass im Gesetzentwurf über den „Fonds souverain“ keine Kontrolle durch ihn vorgesehen ist. Er hätte es lieber gesehen, wenn der „Fonds souverain“ in den „Fonds de compensation“ integriert worden wär.

Bei der Neugestaltung des Haushalts schließlich ist der Rechnungshof der Meinung, dass sie nicht weit genug geht. Ein System, wie es in Frankreich existiert, mit einer allgemeinen Buchführung und einer analytischen Buchführung sowie diversen Bewertungsinstrumenten, welche die „Leistung“ der Politik messen wäre angebrachter gewesen.