Richter kippen Entscheidung

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Bisher war der belorussische Journalist Michaltschenko unerwünschte Person in der EU. Die Europäischen Richter in Luxemburg kippten am Dienstag den Beschluss des EU-Rats von 2011.

Seine Konten in der EU waren eingefroren. Die Einreise in die Union war ihm verboten worden. Weil der belorussische Journalist Aliaksei Michaltschenko beim Staatsfernsehen ONT arbeitete, landete er 2011 auf der Liste der unerwünschten Personen der EU. Er sei ein hochgestellter und einflussreicher Journalist, begründete der EU-Rat 2011 seine Entscheidung. 2012 dann änderte der Rat seine Begründung für seine Sanktion gegen den Journalisten. Er moderiere die Sendung „So ist es“, die als Propaganda-Instrument der Regierung benutzt werde. Darin würde die Opposition verzerrt dargestellt, würden Falschinformationen verbreitet. Das sei unter andrem bei der Niederschlagung der friedlichen Demonstrationen am 19. Dezember 2010 der Fall gewesen.

Der Journalist legte beim EUGh Berufung ein. Unter anderem mit der Begründung, der EU-Rat begründe die Fortsetzung der Sanktionsentscheidung 2012 mit anderen Worten als 2011, er darüber nicht informiert worden sei. Die Europäischen Richter sehen darin eine Verletzung der Rechte der Verteidigung. Hinzu kommt, dass man wohl von der angeblichen wichtigen Rolle des Journalisten spricht, jedoch nicht belegt wird, wie sich diese ausdrückt. Tatsächlich habe der Journalist keine hierarchisch hohe Stellung innerhalb der Fernsehstation ONT bekleidet.

Michalatschenkos Name dürfte aus der Namensliste des EU-Rats gestrichen werden. Anders hingegen liegt der Fall eines weiteren belorussischen Klägers, Vadzim Ipatau. Er war stellvertretender Direktor der zentralen Wahlkommission Belorusslands und wird für die massiven Wahlfälschungen bei der Präsidentschaftswahl am 19. Dezember 2010 mitverantwortlich gemacht.