Patienten-Versorgung ist garantiert

Patienten-Versorgung ist garantiert
(Patrick Pleul)

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Ganz seltene, punktuelle Engpässe schließen die Ministerinnen Lydia Mutsch und Corinne Cahen nicht aus, aber ansonsten sei die Patientenversorgung in Krankenhausstationen oder Heimen auch während der Ferienzeiten garantiert.

Zuteilung des Pflegepersonals erfolge zurzeit jährlich auf der Grundlage des Bedarfsplans an Pflegepersonal, den die Direktionen der Krankenhäuser ausarbeiten. In diesem Bedarfsplänen werde besonders auch der Ferienzeit Rechnung getragen, heißt es in der gemeinsamen Antwort von Gesundheitsminister Lydia Mutsch und Familienministerin Corinne Cahen auf eine entsprechende Anfrage der Abgeordneten Nancy Arendt. Diese hatte Presseberichte, u.a von tageblatt.lu, aufgegriffen, in denen von einem Personalmangel bedingt durch die Ferienzeit die Rede war.

In Bezug auf Einrichtungen für behinderte Menschen habe man bislang keinen Mangel an Pflegefachkräften verzeichnen können, der eine sichere Versorgung der Betroffenen unmöglich gemacht hätte. Für diesen Bereich räumen die beiden Ministerinnen allerdings ein, dass „punktuelle Engpässe“ entstehen könnten, wenn neben urlaubsbedingten Ausfällen zusätzlich viele Mitarbeiter aus Krankheitsgründen ausfallen würden. Allerdings würde in diesem „unwahrscheinlichen“ Fall sofort nach einer Lösung gesucht. Auch bei Einrichtungen für Personen des dritten Alters habe man bis jetzt noch keinen Mangel an Pflegekräften feststellen können. Die Arbeitspläne würden monatlich erstellt und auch jährlich von Mitarbeitern des Familienministeriums kontrolliert, so die Ministerinnen. Hinzu komme, dass die Betreiber dieser Häuser laut ministerieller Betriebsgenehmigung verpflichtet seien, jederzeit die vorgeschriebene Zahl an Pflegefachkräften einzusetzen.

Mindestqualifikation und Personalschlüssel

Sowohl in Einrichtungen für behinderte Menschen als auch in Einrichtungen für Personen des dritten Alters dürfe während der Ferienzeiten nur bedingt auf unqualifiziertes Personal zurückgegriffen werden, da die gesetzliche Mindestqualifikation das ganze Jahr über gewährleistet sein müsse. In beiden Einrichtungstypen sei durch großherzogliche Reglemente vorgeschrieben, dass die Träger dafür Sorge tragen müssen, dass mindestens 80% des Betreuungspersonals bestimmte Qualifikationen erfüllen müssen.

Diese Mindestqualifikationen würden ebenso wie der Personalschlüssel und die Arbeitspläne regelmäßig kontrolliert.
Um Berufe im Gesundheitssektor attraktiver zu machen, ein weiterer Teil der Frage der Abgeordneten, bestehe seit Oktober letzten Jahres ein interministerielles Komitee mit Vertretern des Gesundheitsministeriums und des Unterrichts- bzw. Hochschulminsteriums und anderen Partnern aus dem Ausbildungssektor für Gesundheitsberufe.
Auf dieser Ebene würde man über neue Ausbildungsinhalte und Kompetenzen diskutieren, mit denen die Berufe des Gesundheitssektors attraktiver gestaltet werden könnten. Auf Grundlage der hier gewonnenen Erkenntnisse wolle man später eventuelle neue Konzepte und Programme erstellen, so die beiden Ministerinnen.

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