/ Parlamentswahlen: Oktober 2018
Das entsprechende Gesetzesprojekt wurde am Freitag vom Ministerrat angenommen. Der Oktober 2018 entspricht exakt der von der Verfassung vorgesehenen fünfjährigen Mandatszeit von Parlamentariern. Nach diesem Termin sollen die Parlamentswahlen auch weiterhin immer im Oktober und an einem Sonntag stattfinden. Bisher wurden die Abgeordneten immer im Juni gewählt. Die durch die Neuwahlen 2013 passierte Entkopplung der Termine von Europa- und Nationalwahlen würde somit verankert werden.
Möglichkeit, Wahltermin zu verschieben
Alle 30 Jahre würden demzufolge Parlaments- und Gemeindewahlen zusammenfallen, zum Beispiel erstmals 2023. Für diese Ausnahmefälle gilt: die Gemeindewahlen werden dann auf Juni vorgezogen. Das vom Ministerrat angenommene Gesetzesprojekt sieht ebenfalls vor, dass die Exekutive die Möglichkeit erhalten soll, den Wahltermin um eine Woche zu verschieben, falls das vorgesehene Datum in Schulferien oder auf einen Feiertag fallen sollte.
Neue Pauschalen
Der Ministerrat beschäftigte sich am Freitag ebenfalls mit der Nomenklatur der von der Gesundheitskasse übernommenen Leistungen der Krankenpfleger. Eine entsprechende großherzogliche Verordnung soll die Leistungen der Krankenpfleger neu bewerten und unter anderem neue Tagespauschalen einführen.
Die Nomenklatur der von der CNS übernommenen Leistungen der Palliativpflege soll ebenfalls neu bewertet werden. So sind zwei verschiedene Pauschalen für die stationäre bzw. für die ambulante Pflege vorgesehen.
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