Eigentlich ist das PAN-Gesetz auch der einzige erwähnenswerte Punkt in der Pressemitteilung. Unter den üblichen einleitenden Sätzen versteckte sich auch nichts „Brisantes“; auf Nachfrage wurde uns gesagt, dass das rezente Urteil im LuxLeaks-Prozess nicht besprochen wurde. Dabei hatte die Urteilsbegründung der Politik quasi die „Hausaufgabe“ auferlegt, in punkto Whistleblowern für klare Regeln zu sorgen (Link).
Was das sog. PAN-Gesetz angeht, das Arbeitszeit und Referenzrahmen reglementiert, so war Arbeitsminister Nicolas Schmit bekanntlich in Dreier-Gesprächen mit Gewerkschaften und Patronat nicht auf einen grünen Zweig gekommen. Die Regierung traf schließlich ihre Entscheidung; der Kompromiss wurde von den Gewerkschaften gut aufgenommen, von den Arbeitgebern weniger.
In der Pressemitteilung wird hervorgehoben, dass Unternehmen ausserhalb von Kollektivverträgen nun die Referenzperiode auf vier Monate anheben können; im Gegenzug gibt es für die Arbeitnehmer zusätzliche Urlaubstage für Referenzperioden, die über einem Monat liegen. Der Text würde zudem vorsehen, dass unter verschiedenen Bedingungen geleistete Überstunden, welche die maximale Monats-Arbeitszeit überschreiten, nicht den Kompensationsmaßnahmen der Referenzperiode unterliegen würden.
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