Neue Schwerpunkte

Neue Schwerpunkte
(Pompermaier Marco)

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Nach der Reform des Gesetzes über die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten steht am Dienstag (07.07.15) eine weitere sozialpolitische Reform auf der Tagesordnung des Parlaments.

Anders als beim Mitbestimmungsgesetz, das immerhin auf das Jahr 1979 zurückging, handelt es sich bei dem „Dispositif du reclassement interne et externe“ um vergleichsweise junge Texte, an die der Gesetzgeber da Hand anlegt. Die Regeln über die interne und externe Reklassierung von Beschäftigten mit teilweisen gesundheitlichen Einschränkungen wurden mit zwei Gesetzen von 2004 und 2005 in die Sozialversicherungsgesetzgebung und das Arbeitsgesetz aufgenommen.

Behinderte im Arbeitsprozess halten

Dies mit dem Ziel, solche Personen, die bis dahin wegen ihres Handikaps vorzeitig in die Invalidenrente abgeschoben wurden, im Arbeitsprozess zu halten, dies auf einem Posten mit anderen physischen oder körperlichen Anforderungen. Die jetzt anstehende Reform sieht u.a. Änderungen an der medizinischen Prozedur zur Feststellung der teilweisen Arbeitsunfähigkeit vor. Vor allem aber geht es darum, die Betroffenen verstärkt innerhalb ihres bisherigen Betriebs zu reklassieren. Personen, bei denen dies nicht möglich ist, können während der Zeit, in der sie auf eine externe Reklassierung in einem anderen Betrieb warten, zu Arbeiten von öffentlichem Interesse herangezogen werden.

Im gleichen Atemzug wird das leidige Problem der „52-Wochen-Bestimmung“ behoben, das dazu führt, dass Beschäftigte nach einer durchgehenden Krankheitsperiode von 52 Wochen ihren Job verlieren und auch kein Krankengeld mehr bekommen.

Zurückzubehalten von der Tagesordnung dieser Sitzungswoche sind darüber hinaus auch das Gesetz, mit dem eine legislative Grundlage für die seit Langem kontrovers diskutierten automatischen Radaranlagen auf Luxemburgs Straßen geschaffen wird.

Abschaffung der Distriktskommissariate

Die ersten vollautomatischen „Blitzer“ sollen Anfang 2016 operationell sein. Mit der Abschaffung der drei Distriktskommissariate (Luxemburg, Diekirch, Grevenmacher) verschwindet schließlich eine administrative Struktur, die noch aus der Zeit der Postkutschen stammt und als Bindeglied zwischen den Gemeinden und dem Innenministerium gedacht war. Eine Struktur, die mit den gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen zunehmend an Bedeutung verlor. Für die Beschäftigten der drei Kommissariate bedeutet das Gesetz eine „Reklassierung“ ins Innenministerium.

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