Luxemburg gibt sich eine „Goldene Regel“

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Überzogene öffentliche Defizite der Euro-Länder sollen in Zukunft durch das Einbauen einer sogenannten Schuldenbremse in die Gesetzgebung verhindert werden. Luxemburg hat am Mittwoch seine Goldene Regel bekommen.

Die Finanzkrise hat die öffentlichen Finanzen der Euro-Länder massiv unter Druck gesetzt, nicht zuletzt wegen der Rettung großer, angeblich systemrelevanter Banken. Um sie in geordnete Bahnen zurückzuführen, beschlossen die EU-Staats – und Regierungschefs in den vergangenen Jahren einen Sack voll neuer Regeln.

Bereits der sogenannte „Six-Pack“ aus dem Jahr 2012 sah ein Maßnahmepaket vor, das die Staaten zu strengerer Haushaltsdisziplin anhalten sollte und verschärfte Sanktionen bei Verstößen vorsah. Dem folgte der „Two-Pack“, der den Mitgliedsländern vorschreibt, der EU-Kommission den Haushaltsentwurf für das nächste Jahr bis spätestens Oktober vorzulegen, und die Euroländer einer strengeren Überwachung durch Brüssel unterstellt. Schließlich einigten sich die EU-Länder mit Ausnahme von Großbritannien und Tschechien auf einen Haushaltspakt, der ihnen eine Obergrenze bei der Neuverschuldung auferlegt: die sogenannte Goldene Regel.

Die deutsche Forderung, diese Schuldenbremse in die Verfassung der Länder einzutragen, stieß nicht überall auf Gegenliebe. Auch in Luxemburg zog man es vor, die staatliche Selbstbegrenzung per Gesetz zu regeln. Der Entwurf steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Parlaments.

Mittelfristiges Ziel

Der Goldenen Regel zufolge darf das strukturelle Defizit des Gesamtstaats (Zentralstaat, Gemeinden, Sozialversicherungen) nicht mehr als 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen. Bei Ländern mit einer öffentlichen Verschuldungsquote unter 60 Prozent kann es ein Prozent sein. Länder, die dieses Limit nicht erreichen, müssen gesetzlich festlegen, wann sie dieses mittelfristige Ziel zu erreichen gedenken. Wer von der Marschroute abweicht, dem werden automatisch Korrekturen vorgeschrieben.

Ob die Goldene Regel in Luxemburg eingehalten wird, kontrolliert ein Nationaler Rat der öffentlichen Finanzen, dem unter anderem Finanzexperten aus dem Finanzbereich, Vertreter des Rechnungshofs, der Berufskammer und der Regierung angehören werden.

Weniger Spielraum für die Regierung

Während die Arbeitgebervereinigungen die gesetzliche Begrenzung der staatlichen Ausgaben begrüßen, stieß die Goldene Regel insbesondere bei der Salariatskammer auf heftige Ablehnung. Als schädlich bezeichnete die CSL die Folgen der sukzessiven Stabilitätsmaßnahmen der EU. Sie befürchtet eine Einengung des Handlungsspielraums der Staaten und eine auf Sozialabbau orientierte Haushaltspolitik.