Leergefegte Baustellen

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Am Freitag hat der Kollektivurlaub begonnen. Tausende Arbeiter legen bis zum 19. August ihr Werkzeug nieder. Einige Betriebe haben eine Sondergenehmigung, um weiter arbeiten zu dürfen.

Zwischen dem 25. Juli und dem 19 August sind in Luxemburg Bauferien angesagt. Konkret heißt das, dass Beschäftigte des Baugewerbes ihre Arbeit niederlegen und sich von den Strapazen während mehrere Wochen erholen. Der Kollektivurlaub betrifft vor allem folgende Berufsgruppen: Hoch- und Tiefbauarbeiter, Gipser und Fassadenmacher, Sanitär-, Klimatechnik- und Heizungsmonteure. Insgesamt sind 18.000 Arbeiter in Ferien.

Der obligatorische Kollektivurlaub wurde anlässlich eines Abkommens zwischen Patronat und Gewerkschaften in den frühen 70 Jahren eingeführt. Der Kollektivurlaub sollte den Arbeitnehmern, die vorwiegend aus südlichen Ländern stammen, die Gelegenheit geben, für mehrere Wochen ihre Familien zu besuchen. Des Weiteren sollten die Bauferien dem Betrieb erlauben, mit voller Mannstärke nach den Ferien durchzustarten.

Sondergenehmigung

Während des Kollektivurlaubs dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Die Gewerbeaufsicht, zusammen mit Zoll und Polizei, führt spontane Kontrollen an Baustellen durch. Müssen dringend Reparaturarbeiten in Schulen oder in Fabriken erledigt werden, können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Ertappt die Gewerbeaufsicht einen Betrieb, der keine Sondergenehmigung aufweist, muss dessen Personal sofort die Arbeiten einstellen. Kommt es zu einem weiteren Zwischenfall, wird der Betrieb von der Gewerbeaufsicht vorgeladen und die Unterlagen werden genau unter die Lupe genommen.