Kleine Reform in Sicht

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Knapp fünf Jahre nach der Reform des Nationalitätengesetzes steht eine weitere Umänderung an. Am Sprachtest für Einbürgerungswillige wird festgehalten.

Eine Woche vor der Parlamentsdebatte über die Reform des Nationalitätengesetzes von 2008 hat sich Justizminister François Biltgen am Donnerstag zu möglichen Änderungen am Gesetz geäußert. Allzu detailliert fallen seine Erklärungen nicht aus. Klar ist, dass auch in Zukunft ein Sprachentest bestehen muss, wer Luxemburger werden will.

Justizminister François Biltgen (Foto: Pierre Matgé)

Als großes Problem für Einbürgerungswillige sieht der Justizminister diesen Sprachtest nicht, brauchen sich doch 80 Prozent der Antragsteller dem Test nicht zu unterziehen, weil sie in Luxemburg eingeschult wurden oder vor 1984 ins Land kamen. Und von den restlichen Interessierten bestehen doch 70 Prozent die Prüfung, 20 Prozent schaffen den Test teilweise. Lediglich 10 Prozent fallen durch. Biltgens Vorschlag: Für Härtefälle eine Kompensation vorsehen, wenn die Person einen Teil des Tests bestanden hat. Die aktuelle Prüfung sieht einen „Hörverstehentest“ und einen Test für mündliche Ausdrucksfähigkeit vor.

Derzeit muss sich keiner dem Sprachtest stellen, der vor 1984 ins Land gekommen ist. In Zukunft reicht eine Verweildauer von 25 Jahren.

7-Jahresklausel

Ob die 7-Jahresklausel für die Luxemburger Staatsbürgerschaft jedoch gesenkt wird, wie von etlichen Organisationen gefordert, wollte Biltgen am Donnerstag nicht sagen. Die Klausel könnte jedoch flexibler gehandhabt werden, schlägt Biltgen vor. Bisher musste der Einbürgerungswillige sieben Jahre in Folge in Luxemburg gewohnt haben. In Zukunft sind Unterbrechungen möglich, wenn die Person beispielsweise aus dienstlichen oder privaten Gründen einige Zeit zurück ins Heimatland muss. Die vor der Unterbrechung gesammelte Zeit wird für die Residenzdauer mitberücksichtigt.

Erleichtern will Biltgen dem Ehepartner eines Luxemburgers den Zugang zur Staatsbürgerschaft. Eine Rückkehr zur alten Gesetzgebung, derzufolge der Ehepartner fast automatisch die Nationalität bekam, soll es jedoch nicht geben. Berücksichtigt werden könnten das Datum der Eheschließung, die Sprachkenntnisse.

Anregungen für seine Reformvorschläge sollten Biltgen unter anderem auch Kommentare der Bürger auf der Internet-Seite des Justizministeriums liefern. Rund 200 Beiträge seien gepostet worden, so Biltgen am Donnerstag.