Gefahr durch Gentechnik

Gefahr durch Gentechnik
(AFP/Philippe Huguen)

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Greepeace fordert die Luxemburger Regierung auf, das Freihandelsabkommen CETA nicht zu unterzeichen und die TTIP-Verhandlungen abzubrechen.

Vor dem Hintergrund der gentechnischen Risiken für die europäische Agrarindustrie fordert Greenpeace die Luxemburger Regierung dazu auf, das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada nicht zu unterzeichnen und die Verhandlungen zum TTIP-Abkommen mit den USA abzubrechen.

Anbauflächen in der EU

Insgesamt sind in der EU zurzeit 58 gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen.

2013 wurden in sechs Ländern der 28 EU-Mitgliedstaaten auf rund 149.000 Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut. Die Gentech-Anbaufläche entsprach 0,08 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche und 0,14 Prozent der Ackerfläche in der EU.

2014 wurde der gentechnisch veränderte Mais MON 810, derzeit die einzige für den Anbau in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanze, in fünf EU-Ländern auf rund 143.000 Hektar kommerziell angebaut. Der Anteil der Gentech-Mais-Anbaufläche an der gesamten Mais-Anbaufläche in der EU beträgt rund 1,5 Prozent. Der Hauptanteil (92 Prozent) wuchs mit 131.000 Hektar auf spanischen Äckern. Dort wurde etwa ein Drittel der Maisflächen mit Gentech-Mais bepflanzt. In neun EU-Ländern ist der Anbau des MON 810 verboten, darunter Luxemburg.

(Quelle: Bund, Transgen)

Beide Abkommen sind für Greenpeace Einfallstore für die kanadische und amerikanische Agro-Gentechnik. Entgegen der öffentlichen Erklärungen der Europäischen Kommission gehe es sehr wohl darum, die Standards für Umwelt- und Verbraucherschutz im Bereich der Gentechnik in der Landwirtschaft herabzusetzen. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Dr. Christoph Then von der Firma Testbiotech, der am Montag eine entsprechende Studie auf Einladung von Greenpeace in Luxemburg vorgestellt hat.

Gefahren

Die Gefahren lauern laut Then vor allen Dingen in den Bereichen des Imports von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren, geklonten Tieren und bei neuen Gentechnikverfahren.

Besonders betroffen von gentechnischen Manipulationen sind Mais, Soja, Baumwolle, Reis und Raps. Dabei schreitet die Entwicklung schnell voran. Waren gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) früher resistent gegen ein Spritzmittel, so sind heute neun Varianten möglich. Teilweise werden diese in einer Pflanze kombiniert. Der Monsanto-Mais Smartstax ist resistent gegen sechs verschiedene Insektengifte und vier Gruppen von Herbiziden. Zudem können heute Giftstoffe gegen bestimmte Schädlinge in das Erbgut der Pflanze eingebaut werden, die dann das Abwehrgift selber produziert. Das ist beim sogenannten Bt-Mais der Fall.

„Die Gentechnik hat in den letzten zwei bis drei Jahren einen großen Schub erlebt“, so Then. Heute könne viel gezielter, in viel kürzerer Zeit und mit weniger Aufwand gentechnisch verändert werden. Und es könnten zum Teil die Spuren der Manipulation verwischt werden. Auch bei geklonten Tieren gibt es versteckte Probleme. So wird von dem in den USA geklonten Bullen Solid Gold zwar kein Fleisch nach Europa exportiert, aber immerhin stammen 10-20 Tonnen Rindersamen, die in Europa zur Anwendung gelangen, aus den USA. Ob von geklonten Tieren oder nicht ist nicht erkennbar, da es in der EU keine Kennzeichnungspflicht für geklonte Tiere und deren Ablegerprodukte gibt.

Handlungsspielraum eingeschränkt

Für Then ist auch klar, dass die Industrie eine solche Kennzeichnungspflicht nicht will. Für ihn muss daher die Politik handeln. Deren Handlungsspielraum jedoch sieht er durch die Freihandelsabkommen eingeschränkt. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Vorschriften der EU und den USA groß, ob bei Kennzeichnung, bei der Risikoprüfung, dem Sauberhalten des Saatguts oder beim Umgang mit Klonprodukten.

Diese Unterschiede werden durch CETA und TTIP mehr als verwässert, so die Befürchtung. So gebe es z.B. beim unterschriftsreifen CETA-Abkommen keine Ausstiegmöglichkeit aus der Gentechnik. Then verweist darauf, dass die EU bei CETA Positionen aufgeben werden muss, die sie bei ähnlichen Streitigkeiten vor der Welthandelsorganisation WTO durchaus noch vertreten hat. Auch die vielfach kritisierten Schiedsgerichte würden bei CETA und TTIP über die Standards der WTO hinausgehen. Vor allen Dingen jedoch werden vor diesen Schiedsgerichten keine Länder klagen können, sondern nur Firmen. Weiter soll über nationale Gesetzesinitiativen zuvor in CETA- oder TTIP-Gremien entschieden werden. Then befürchtet, dass die politische Gestaltungsfreiheit in Europa durch die Abkommen verloren gehen wird.

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